Ist die Spendenbescheinigung aktuell und korrekt?
(openPR) In wenigen Schritten können sich gemeinnützige Organisationen beim Netzwerk Gemeinnützigkeit eine aktuelle Mustervorlage für ihre Spendenbescheinigungen erstellen. Die Erstellung dieser Zuwendungsbestätigung muss den Vorschriften des Bundesfinanzministeriums entsprechen. Finanzämter erkennen sie sonst bei der Einkommenssteuererklärung nicht an.
Im Rundschreiben vom 17. Juni 2011 hat das Bundesfinanzministerium ergänzende Vorgaben für die Erstellung der Spendenbescheinigung festgelegt. (Link auf Rundschreiben). Insbesondere die Regeln für Sammelbescheinigungen sind präzisiert worden. In der Liste der Einzahlbeträge auf der Rückseite oder in der Anlage muss jeder bestätigte Betrag einzeln mit dem Hinweis versehen sein, ob es sich um den Verzicht auf Erstattung von Aufwendungen handelt oder nicht. Darauf sind nicht alle Organisationen vorbereitet. Die ersten gemeinnützigen Organisationen sind von ihren Finanzämtern schon gerügt worden. Bescheinigungen für erhaltene Spenden und Mitgliedsbeiträge beschäftigen Vereine und Stiftungen das ganze Jahr. Sie sind verantwortlich, dass die Bestätigung der Zuwendung (Spende) an die Spender korrekt erfolgt. Sollten die Zuwendungsbestätigungen durch die Organisation nicht korrekt ausgestellt, kann die Gemeinnützigkeitsbescheinigung vom Finanzamt entzogen werden.
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