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Online-Lohnsteuerhilfe möglich unter ihre-lohnsteuerhilfe-in-muenchen.de

09.12.201110:25 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Online-Lohnsteuerhilfe des ABER KLAR! e.V. Lohnsteuerhilfeverein für Mitglieder, die keinen persönlichen Termin in der Beratungsstelle wahrnehmen können oder wollen.

Aufgrund stetig steigender Nachfrage hat sich der ABER KLAR! e.V. Lohnsteuerhilfeverein zum Angebot der Online-Lohnsteuerhilfe entschlossen.


Die „normale“ Lohnsteuerhilfe lebt eigentlich durch den persönlichen Kontakt zwischen Beratungsstellenleiter des Lohnsteuerhilfevereins und Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins. Zur Erstellung der Einkommensteuererklärung bzw. des Lohnsteuerjahresausgleichs werden gewöhnlich in der Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins mindestens zwei Termine persönlich wahrgenommen.

Viele Mitglieder können aber aus beruflichen Gründen keine Termine zu den normalen Geschäftszeiten wahrnehmen. Diese sind zum Beispiel als Handelsvertreter oder Fernfahrer von Montag bis Freitag unterwegs ohne Möglichkeit, in der Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins persönlich vorbeizuschauen. Möglicherweise sind Sie auch im Schichtdienst Arzt oder bei den öffentlichen Verkehrsbetrieben tätig und dadurch zeitlich nicht so flexibel. Vielleicht stecken Sie gerade auch in einer mehrjährigen Fortbildung und wollen diese Fortbildungskosten natürlich steuerlich im Rahmen der Einkommensteuererklärung bzw. des Lohnsteuerjahresausgleichs geltend machen. Und suchen hierfür eine Lohnsteuerhilfe, die Sie bezüglich der Absetzbarkeit von Fortbildungskosten und Studienkosten berät, Sie aber hierfür nicht vor Ort sein müssen.
Oder Sie möchten aus anderen Gründen nicht persönlich in die Beratungsstelle kommen.
Daher fragen Sie sich möglicherweise: “Kann ich den Lohnsteuerjahresausgleich auch online machen?“ oder “Kann ich dem Lohnsteuerhilfeverein online beitreten?“ oder “Einkommensteuererklärung, ist das auch online möglich?“

Der ABER KLAR! e.V. Lohnsteuerhilfeverein sagt hierzu: Ja, Lohnsteuerhilfe ist auch online möglich! Wenn Online-Banking für Bankkunden normal ist, Versicherungen und Telefonverträge online abgeschlossen werden können und von vielen Bürgern als Erleichterung gesehen werden, sollte dies auch für die Lohnsteuerhilfe gelten. Online-Lohnsteuerhilfe soll hierbei die konventionelle Beratung in der Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins lediglich ergänzen. Die Online-Lohnsteuerhilfe wird aber wohl in Zukunft eine immer größere Rolle spielen, legt man die Entwicklung bei Banken und Versicherungen zu Grunde.

Wie aber funktioniert die Online-Lohnsteuerhilfe?
Die Beratung (Lohnsteuerhilfe) findet via Telefon, skype oder per E-Mail statt. Belege können entweder per Post oder per E-Mail zum Lohnsteuerhilfeverein gesendet werden. Die fertige Einkommensteuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich wird dann per Post an das Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins gesendet. Die Online-Lohnsteuerhilfe erbringt an die Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins die gleichen Leistungen wie an normale Mitglieder des Lohnsteuerhilfeverein: Beratung in Steuersachen, Erstellung der Einkommensteuererklärung bzw. des Lohnsteuerjahresausgleichs und Prüfung des Einkommensteuerbescheides. Passt der Einkommensteuerbescheid nicht? Dann legt der Lohnsteuerhilfeverein für Sie Einspruch ein. Egal ob Online-Mitglied oder konventionelles Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein. Mehr zum Thema „Lohnsteuerhilfe Online machen“ finden Sie unter http://www.ihre-lohnsteuerhilfe-in-muenchen.de/online-beratung.html

Was kostet Sie die Online-Lohnsteuerhilfe?
Der Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern. Die Lohnsteuerhilfe finanziert sich durch einen einmaligen jährlichen Mitgliedsbeitrag, der sich nach Ihren Einnahmen richtet. Je höher Ihre Einnahmen sind, desto höher ist der Beitrag zum Lohnsteuerhilfeverein. Dieser sozial gestaffelte Beitrag richtet sich immer nach Ihren Brutto-Einnahmen.
Es sind keine Aufnahmegebühr und keine Zusatzbeiträge zu entrichten. Sie wollen mehr zum Thema „Kosten für die Online-Lohnsteuerhilfe“ erfahren? Das finden Sie unter http://www.ihre-lohnsteuerhilfe-in-muenchen.de/beitrag.html


Wer kann Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden?
Der Lohnsteuerhilfeverein steht Arbeitnehmer und Rentner sowie Studenten und Beamten, Soldaten und Immobilienbesitzern oder Kapitalanlegern offen. Mehr finden Sie unter http://www.ihre-lohnsteuerhilfe-in-muenchen.de/mitglieder.html

Für Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins bedeutet diese technische Neuerung eine große Zeitersparnis in der Lohnsteuerhilfe. Zeit, die viele lieber mit der Familie oder Freunden verbringen statt in der Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins.

Informieren Sie sich daher, ob der Lohnsteuerjahresausgleich Online für Sie praktikabel und ist und setzten Sie sich mit dem ABER KLAR! e.V. Lohnsteuerhilfeverein in Verbindung.

Und wenn nicht: Gerne können Sie auch weiterhin persönlich zur Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfevereins kommen. Wir beraten Sie gerne und kompetent auch direkt vor Ort.

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