(openPR) 06.12.2011. Wem vor kurzem eine Mitteilung über eine Beitragserhöhung seiner Kfz-Versicherung ins Haus geflattert ist, hat aufgrund eines Sonderkündigungsrechts immer noch die Chance seinen Kfz-Versicherer zu wechseln. Die Kündigung ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung möglich, erläutert Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. in Heilbronn.
Das heißt, wenn Sie Ende November die Beitragserhöhung erhalten haben, können Sie noch bis Ende Dezember zum Zeitpunkt der wirksam werdenden Beitragserhöhung, in der Regel der 1. Januar, kündigen. Aus Beweisgründen sollte die Kündigung grundsätzlich per Einschreiben mit Rückschein versandt werden, so der Fachmann weiter.
Eine Beitragserhöhung liegt vor, wenn die Prämie aufgrund Veränderungen beim Preis oder in der Typ- oder Regionalklasse steigt. Achtung! Dies ist nicht immer in der Jahresrechnung ersichtlich. Manchmal wird sie durch eine bessere Einstufung in der Schadenfreiheitsrabattstaffel versteckt.
Weitere Informationen zum Thema „Kfz-Versicherung mit Wechsel-Tipps“ stellt die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung. Hier erfahren Sie auch, wie Sie den Beitrag ohne Kündigung senken können. Zusätzlich erhalten Sie Zugang zu einem Online-Vergleichsrechner mit ausgewählten Angeboten.






