(openPR) Die Autoversicherungen bekommen aktuell kräftig Arbeit. So haben dieses Jahr nicht nur viele Versicherte ihre Autoversicherung gewechselt, sondern viele werden damit zu tun bekommen, die neuen Preisinformationen an die Versicherten zu versenden. In vielen Fällen hat sich der Tarif für die KFZ-Versicherung deutlich erhöht. Und nun das Besondere: Wenn die Versicherung ihre Preise für den Tarif angehoben hat, so besteht für den Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht.
Das bedeutet, dass jetzt, nach dem Stichtag, der dieses Jahr auf den 01. Dezember fiel, eine Kündigung durchaus möglich ist, wenn die Autoversicherung ihre Preise erhöht hat. Um die Kündigung bei der Autoversicherung wirksam werden zu lassen, muss genau der eigene Tarif, die eigene Police also, erhöht werden.
Wenn dies der Fall ist, haben also Versicherte auch jetzt noch die Möglichkeit, die Autoversicherung kündigen zu können. Eine weitere Voraussetzung ist, dass mit der Erhöhung der Preise nicht auch der Leistungskatalog erhöht wird. Werden also ausschließlich höhere Prämien verlangt, ohne dass sich die Leistungen dazu auch anheben, besteht das Sonderkündigungsrecht. Binnen einer Frist von vier Wochen nach dem Erhalt der Erhöhung muss der Versicherte kündigen. Bei der Kündigung muss sich selbiger direkt auf die Prämienerhöhung beziehen. Mit diesem Wissen kann man also auch jetzt noch kündigen.
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