(openPR) Die meisten E-Rechnungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug
Mainz, den 31. August 2005 –Damit eine elektronisch übermittelte Rechnung zum Vor-steuerabzug berechtigt, muss sie entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über das sog. EDI-Verfahren (= Electronic Data Interchange) versen-det werden. In beiden Fällen ist die Zustimmung des Kunden zu der Art der Übermittlung der Rechnung erforderlich. Die meisten Onlinehändler beachten diese Voraussetzungen nicht und verschicken E-Rechnungen per „gewöhnlicher“ E-Mail, so dass gewerbliche Kunden Probleme mit dem Vorsteuerabzug bekommen können. Darauf weist Sabine Heukrodt-Bauer, Rechtsanwältin und Betreiberin des Mustershops www.legalershop.de, hin.
Heukrodt-Bauer zur Problematik: „Die qualifizierte elektronische Signatur erfordert das Zertifikat eines Anbieters und wird mit einer Signatureinheit, also einem Lesegerät mit PIN-Karte, hergestellt. Eine einfache E-Mail-Rechnung oder eine Rechnung mit eingescannter Unterschrift erfüllen diese Anforderungen daher bereits technisch nicht. Wird die Rech-nung im EDI-Verfahren versandt, fordert das Umsatzsteuergesetz zusätzlich eine zusam-menfassende Rechnung, sprich Sammelrechnung, die in Papierform oder in elektronischer Form übermittelt wird und zumindest dann mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist.“
Die Expertin für Online-Recht weiter: „Die meisten Händler verschicken ihre Rechnungen zurzeit per normaler E-Mail und berufen sich dabei auf das EDI-Verfahren, obwohl sie mit ihren Kunden gar nicht den dafür erforderlichen Vertrag geschlossen haben oder tatsäch-lich eine ‚Zwischenrechnung’ wegen einer einmaligen Bestellung gar nicht vorliegt.“
Legalershop.de ist ein Mustershop, der die rechtlichen Anforderungen bei Internetgeschäf-ten am Bildschirm veranschaulicht. Das Internetangebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Shop selbst einrichten und betreuen und dabei keine anwaltliche Prüfung auf Rechtssicherheit vornehmen lassen. Das von der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer betriebene Portal informiert über rechtssicheres Verkaufen im Internet, wobei legalershop.de entweder online oder auf CD-ROM genutzt werden kann. Während Bücher und juristische Abhandlungen das Thema nur theoretisch behandeln, geht es bei legalershop.de um die praxisgerechte Darstellung. Alle Kaufoperationen kön-nen „live“ durchgeführt werden. Infozeichen an den rechtlich relevanten Stellen leiten zu leicht verständlichen Erklärungen und Rechtsthemen über. Zum Inhalt gehören unter an-derem Allgemeine Geschäftsbedingungen, das Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kun-den, die Anbieterkennzeichnung und Internetauktionen. Sämtliche Musterformulierungen können übernommen werden.
Weitere Informationen unter www.legalershop.de
Beleg an Kontakt erbeten / Bildmaterial auf Anfrage












