(openPR) Die Bepflanzung von Spielplätzen ist Sache der Spielplatzbetreiber. Im Interesse der Sicherheit unserer Kinder müssen aber auch hier bestimmte Vorschriften einhalten werden.
Die vier Pflanzen Goldregen, Pfaffenhütchen, Seidelbast und Stechpalme wurden bereits vom DIN Ausschuss für Kinderspielplätze als so gefährlich eingestuft, dass sie grundsätzlich Spielplatzverbot haben. Aber was ist mit den anderen vielen gefährlichen und giftigen Pflanzen? Kinder neigen dazu, bunte Beeren und Früchte schnell mal in den Mund zu nehmen und alles anzufassen, zum Beispiel Blätter von Brennnesseln.
Berthold Tempel vom TÜV Rheinland, Vorsitzender vom DIN Ausschuss für Kinderspielplätze und Spielplatzprüfung, warnt vor Panikmache: „Wir können und wollen keine heile Welt auf dem Spielplatz schaffen. Gewisse Risiken des täglichen Lebens müssen und werden auch auf einem Spielplatz anzutreffen sein. Das ist wichtig, um Kinder auch an gewisse überschaubare Gefahren heranzuführen, damit diese in einer kontrollierten Umgebung etwas über Gefahren und ihre Folgen lernen.“
Tempel ist davon überzeugt, die Brennnessel ist eine wichtige Erfahrungspflanze und Kinder lernen sehr schnell, dass Hautkontakt unangenehm ist. Außerdem sind schwerwiegende Unfälle mit Giftpflanzen äußerst selten. Dennoch wird das Gefahrenpotential von Pflanzen genau beobachtet und deshalb die „Schwarze Liste“ demnächst wohl um zwei weitere Pflanzen ergänzt. Welche das sind und warum, lesen Sie im ganzen Interview mit Berthold Tempel unter:
http://blog.spielplatztreff.de/2011/11/14/gefahrliche-pflanzen-gehoren-auf-den-spielplatz/













