(openPR) (Mainz, 03.11.2011) Wer bereits mit dem 60. Lebensjahr in den Genuss der Riester-Rente kommen möchte, dem empfiehlt die BKM – Bausparkasse Mainz noch in diesem Jahr den Abschluss eines Riester-Vertrages zu prüfen. Denn was viele Verbraucher nicht wissen, ab 2012 verschiebt sich der Beginn der Rentenbezugszeit um zwei Jahre nach hinten. Für alle ab dem 01.01.2012 abgeschlossenen Riester-Verträge darf die erste Rentenzahlung dann nicht mehr vor dem 62. Lebensjahr erfolgen. Dies gilt auch für die Altersvorsorge über Wohn-Riester.
Verbraucher sind nicht ausreichend informiert
Eine aktuelle Umfrage des Beratungsgesellschaft Faktenkontor und des Marktforschers Toluna unter 1.000 Bundesbürgern zeigt, dass die Informationen zur Verkürzung der Rentenbezugszeit beim Verbraucher noch nicht angekommen sind. Knapp 83 Prozent der Deutschen fühlen sich nicht informiert, welche Änderungen ab Januar 2012 bei der privaten Altersvorsorge in Kraft treten. Die Studie zeigt auch, dass ein Teil derer, die über die Neuerungen Bescheid wussten, aktiv planen einen Vertrag zu den alten Konditionen abzuschließen. Wer bereits ab dem 60. Lebensjahr die Riester-Rente genießen möchte, sollte daher handeln.
Abschluss eines Wohn-Riester-Vertrages prüfen
„Für die persönliche Altersvorsorge ist es nie zu spät. Mit einem Wohn-Riester-Vertrag entscheiden sich Verbraucher für eine sehr flexible Form der Altersvorsorge“, appelliert Peter Ulrich, Vorstandssprecher der BKM – Bausparkasse Mainz. Zudem kommt das Produkt sehr gut an. Es liegt mit 25,7 Prozent mittlerweile auf Platz 2 der beliebtesten Riestermöglichkeiten. Das Mainzer Institut empfiehlt daher Verbrauchern, die bislang noch keinen Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen haben, einen Beratungstermin zu vereinbaren und sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Altersvorsorge zu informieren.
Mit Wohn-Riester bleiben junge Menschen flexibel
Wohn-Riester-Bausparer können zwischen Eigenheim oder monatlicher Rentenauszahlung wählen. Es ist damit heute die flexibelste Form der Altersvorsorge. Die Flexibilität kommt vor allem bei jungen Menschen an. Sie wissen oft noch nicht, ob sie später mal bauen möchten. Wenn sich der Wunsch nach Wohneigentum verstärkt, haben sie bereits die Weichen für die Zukunft gestellt. Schon für eine geringe Sparleistung hat man Anspruch auf die Grundförderung von 154 EUR. Verheiratete erhalten sogar das Doppelte. Für jedes Kind gibt es 185 EUR, für den ab 2008 geborenen Nachwuchs 300 EUR. Neben der regulären Förderung von jährlich 154 EUR erhalten alle unter 25-Jährigen einen einmaligen Bonus von 200 EUR.
Eine fünfköpfige Familie, zwei Kinder vor 2008 geboren und ein Kind ab 2008 geboren, erhält 978 EUR Wohn-Riester-Förderung im Jahr. Auf einen Zeitraum von 20 Jahren betrachtet sind dies 19.560 EUR.
Weitere Informationen zum Thema Wohn-Riester und einen Riester-Rechner finden Sie unter http://www.bkm.de/bausparen/wohn-riester-bausparen/
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