(openPR) In neuerer Zeit gehen Fondsinitiatoren dazu über, auf dem Kapitalmarkt Flugzeugfonds einzurichten.
Dies wird als "Wundermittel" zur Kapitalvermehrung für besonders clevere Anleger angepriesen. Im Vordergrund der Werbung steht der Begriff der Innovation. Wer modern sein will, muss sich dieser Form der Kapitalanlage verschreiben.
So jedenfalls die hintergründige Argumentation der Fondsbetreiber und Vermittler.
Flugzeuge repräsentieren die moderne Zeit. Da muss der Anleger mitgehen, will er "anständige" Renditen erzielen. Es ist festzustellen, dass die Flugzeugfonds nach und nach den Markt für Schiffsfonds einnehmen, beziehungsweise ersetzen. Offenbar hat sich die vielfach negative Erfahrung der Anleger im Bereich Schiffsfonds herumgesprochen. Die Gesellschaften spüren mehr und mehr die Zweifel der Anleger im Bereich der Schiffsfonds. Wir berichteten mehrfach über Schieflagen und "Katastrophen" bei der Kapitalanlage Schiffsfonds.
In Bezug auf die Flugzeugfonds, die grundsätzlich nach demselben Prinzip wie Schiffsfonds funktionieren, sei dem Anleger ebenfalls zur Vorsicht geraten. Es ist nämlich festzustellen, dass beide Fonds nach dem Prinzip „geschlossene Fonds“ gegründet und betrieben werden. In diesem Sinne existieren Immobilienfonds, Schiffsfonds und eben auch Flugzeugfonds mit denselben rechtlichen Grundlagen. Dazu gehört nicht zuletzt die Unveräusserlichkeit des Fonds während der langjährigen Laufzeit, es sei denn, der Anleger geht den steinigen Weg über einen in der Regel wenig lohnenden Zweitmarkt.
Es werden in der Regel von der Gesellschaft nach Schließung des Fonds ein oder mehrere Flugzeuge erworben. Das Kapital dafür stellen die Anleger in einer vorher festgelegten Anzahl und Höhe mit ihrer Beteiligungszahlung. Daneben erfolgen ergänzende Finanzierungen durch Banken.
Mit diesem Kapital arbeitet die jeweilige Geschäftsführung des Fonds. An dieser Stelle sehen wir bereits, dass die Qualität der Geschäftsführung ein wesentlicher Faktor für die Prosperität des Fonds ist. Die Schwierigkeiten beginnen bereits bei der Finanzierung und der Auswahl des Flugzeuges. Für das Gelingen, das heißt Gewinnerwirtschaften der Anlage, kommen aber wesentliche Faktoren hinzu. Auch für den Flugzeugfonds gilt, es kommt auf die Markttauglichkeit des Fluggerätes an. Kann das Flugzeug auf Linien eingesetzt werden, auf denen "Bedarf " besteht? Gibt es seriöse, finanzstarke Partner im Bereich des Leasings oder des Charter, die dieses Fonds-Flugzeug für sich unter Vertrag nehmen? Decken die üblichen Charterverträge die laufenden Kosten?
Bereits bei diesen Fragen sieht man die Parallelität zum Schiffsfonds in Einschätzung der Möglichkeiten und Wirkung. Für beide Fondsarten gelten nämlich die gleichen Fragen, etwa , was passiert, wenn Leasing oder Charterverträge enden, welchen Folgeverträge können abgeschlossen werden, was passiert, wenn die Leasing oder Charterfirma zahlungsunfähig wird, wie wirkt sich das Währungsrisiko bei unterschiedlicher Währung zwischen Charterzahlung und Bankkredit aus, wie verhält sich die kreditgebende Bank in einer Krisensituation, wie sind die Finanzierungsbedingungen der Bank für das Fondsobjekt Flugzeug, wie lange kann ein Fonds ohne "Nutzungsvertrag" für das Flugzeug aushalten???
Alles dies sind Fragen, die wir bereits im Anlagebereich Schiffsfonds kennen gelernt haben.
Auch wenn in Nuancen Unterschiede festzustellen sind, so bei den laufenden „täglichen“ Unterhaltungskosten, die im Bereich Schiffsfonds erheblich höher liegen, raten wir dringend vor jeder Form der Euphorie, sondern empfehlen die gründliche Prüfung der Kapitalanlage vor Zeichnung. Dabei sollte man sich nicht auf „glänzende“ Prospekte oder geschönte Versprechungen verlassen. Die Kapitalanlage in Flugzeugfonds ist eine mit Risiken behaftete unternehmerische Beteiligung. Wie alle geschlossenen Fonds stellt sie kein Mittel zur Altersvorsorge dar.
Obwohl der Flugzeug-Fondsgedanke neu ist, gelten die Risiken und wesentlichen Anlagegrundsätze wie bei geschlossenen Immobilienfonds und Schiffsfonds seit Jahrzehnten. Insoweit handelt es sich dann bei dieser Form der Kapitalanlage auch wieder um einen „alten Hut“.
Wir sind gerne bereit Anlegern bei der Beantwortung anstehender Fragen zur Seite zu stehen.
Dabei können wir auf jahrelange Erfahrung im juristischen Bereich der Fondsanlage und deren Einschätzung verweisen.








