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Gesetzliche Rentenversicherung zweitklassige Altersversorgung

24.10.201108:56 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Gesetzliche Rentenversicherung zweitklassige Altersversorgung
Hendrik Hein, 1. Vorsitzender (links) und Otto W. Teufel, 2. Vorsitzender (rechts) der ADG auf der Mitgliederversammlung 2011.
Hendrik Hein, 1. Vorsitzender (links) und Otto W. Teufel, 2. Vorsitzender (rechts) der ADG auf der Mitgliederversammlung 2011.

(openPR) Unter den deutschen Altersversorgungssystemen kann man die Gesetzliche Rentenversicherung ohne Bedenken als zweitklassig bezeichnen. Wie es dazu gekommen ist, worin die Unterschiede zu anderen Versorgungssystemen bestehen und vor allem was die wesentlichen Gründe dafür sind, wurde auf der Mitgliederversammlung der Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. – ADG am 11. Oktober 2011 vom zweiten Vorsitzenden der ADG, Herrn Otto W. Teufel, Rentenspezialist und ehemaliger Rentenberater, in einem Vortrag erläutert.



Während berufsständische Versorgungssysteme oder Versorgungswerke für Beamte ihren Mitgliedern angemessene Renten bzw. Pensionen bezahlen können, wird die Gesetzliche Rentenversicherung durch willkürliche Eingriffe und die andauernde einseitige Belastung mit versicherungsfremden Leistungen permanent und nachhaltig geschwächt.

Es ist ein Skandal, dass man dies den 20 Millionen Rentnern und Rentnerinnen zumutet, obwohl sie während ihrer Lebensarbeitszeit durch erhebliche Beiträge Ansprüche erworben haben, die ein Auskommen und Altern in Würde sicher garantieren könnten.

Dass Politiker, Beamte und beamtete Wissenschaftler, die selbst keine Beiträge für ihre Altersversorgung zahlen, über Einschnitte bei der Gesetzlichen Rentenversicherung entscheiden, mit der sie überhaupt nichts zu tun haben, ist ein weiterer untragbarer Zustand. Mit fadenscheinigen Begründungen und aus einer Position des gesicherten Auskommens im Alter, da selber anderen Versorgungssystemen angehörend, schützen sie ihre eigenen Zukunftsperspektiven zulasten von Millionen Rentern und Rentnerinnen.
Die Angehörigen unseres Rechtswesens tragen unter dem Deckmantel der Rechtsstaatlichkeit diese Entwicklung mit. Sie berufen sich dabei auf die Vorgaben der Politik.

Herr Otto W. Teufel forderte die Abkehr von der „Gestaltungsfreiheit“ des Gesetzgebers in Angelegenheiten der Gesetzlichen Rentenversicherung und die Rückkehr zum Gleichheitsgrundsatz, zur Einhaltung des Vertragsrechts und zur Zweckbindung der Beiträge.

Der äußerst informative und aufrüttelnde Vortrag erhielt durch Herrn Otto W. Teufel mit einem Ausblick auf die erfolgreiche Arbeit der ADG im vergangenen Vereinsjahr und anschließend von Herrn Hendrik Hein, dem ersten Vorsitzenden der ADG, über die zukünftige Ausrichtung die passende Umrahmung.
Die Buchführung der Vereinsfinanzen durch Schatzmeisterin Frau Anita Guggenberger wurde von den Rechnungsprüfern gelobt und durch Entlastung bestätigt.
Aufgrund der soliden Finanzen können die anstehenden Aufgaben problemlos bewältigt werden.
Mit einem deutlichen Mitgliederzuwachs erfuhr die Arbeit der ADG eine erfreuliche Bestätigung.

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