(openPR) München, den 30.09.2011 – Anleger, die durch die Vermittlung des Wertpapierhandelshauses Driver & Bengsch (später „Accessio“) in Wertpapiere der Konservenfabrik Zachow investiert hatten, erhalten diese Tage erneut Post vom Insolvenzverwalter. Wer seine Forderungen wie üblich selbst oder über einen Rechtsanwalt zur Insolvenztabelle angemeldet hatte, wundert sich nun nicht schlecht, dass der Verwalter schreibt, dass die Forderungen nicht festgestellt wurden. Was hinter dieser Mitteilung steckt, erschließt sich erst beim näheren Hinsehen.
Der Insolvenzverwalter teilt mit, dass nach dem Gesetz über Schuldverschreibungen (SchVG), eine Hamburger Kanzlei als sogenannter Gesamtgläubigervertreter bestimmt wurde. Rechtsanwalt Thorsten Krause von KAP Rechtsanwälte in München erklärt: “Dies ist der Tatsache geschuldet, dass das Gesetz über Schuldverschreibungen ein sehr altes Gesetz ist und es damals noch nicht möglich war, sich als mehrere Gläubiger entsprechend gut zu koordinieren oder beispielsweise einer Gläubigerversammlung in Hamburg beizuwohnen, wenn die Gläubiger über das gesamte Bundesgebiet verteilt waren. Aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit, einen Gläubigervertreter zu bestellen, welcher die Rechte der Gläubiger gesamt wahrnimmt.”
Grundsätzlich kann dieser Gläubigervertreter nunmehr die Forderungen bei der Insolvenztabelle anmelden. Offensichtlich ist dies auch geschehen und die Forderungen sind insofern durch den Insolvenzverwalter akzeptiert worden, so Rechtsanwalt Thorsten Krause. D.h., wenn es nun irgendwelche Zahlungen aus der Insolvenzmasse der Konservenfabrik Zachow gibt, die geleistet werden, werden diese durch die Hamburger Kanzlei an sämtliche Gläubiger verteilt. Der Nachteil laut KAP Rechtsanwälte ist, dass die Kanzlei dafür zunächst ihre Gebühren abziehen wird. Ob und in welcher Höhe zusätzliche Zahlungen zu leisten sind, ist nicht klar.
Anleger, die sich nicht auf die Auszahlung im Insolvenzverfahren verlassen möchten, suchen nach anderen Möglichkeiten, ihren Schaden ersetzt zu bekommen. Gerade wer die Papiere über die Driver & Bengsch bzw. Accessio empfohlen bekommen hatte, hat nach Ansicht von Thorsten Krause Chancen, die DAB Bank die mit der Accessio eng zusammenarbeitete in Haftung zu nehmen. “Neben der Tatsache, dass der Kanzlei KAP Rechtsanwälte inzwischen höchst interessante Informationen zur Zusammenarbeit zwischen der DAB Bank und der Accessio vorliegen, gibt es auch einen Hinweis des Oberlandesgerichts München in dem dieses die Auffassung äußert, die DAB Bank könne sich nicht auf ihre Stellung als reine Depotbank zurückziehen.” führt Rechtsanwalt Krause weiter aus. KAP Rechtsanwälte betreuen eine Vielzahl von ehemaligen Accessio Anlegern gegen die DAB Bank und empfehlen bei Fragen zu diesem Themenkomplex sich an einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt zu wenden.












