(openPR) Erstmals veranstaltet die BBA – Akademie der Immobilienwirtschaft e.V., Berlin am 20. und 21. Oktober in Sommerfeld bei Berlin eine Zielgruppentagung für die Fach- und Führungskräfte aus der immobilien- und wohnungswirtschaftlichen Revision. Medienwirksame Fälle und Verdachtsmomente zu Unregelmäßigkeiten oder Vorteilsnahmen haben die Arbeit der internen Revision verstärkt in den Fokus der verschiedenen Interessengruppen (Stakeholder) gerückt. Die Diskussion um die Implementierung eines Compliance-Management-Systems hat dies in der jüngsten Vergangenheit zusätzlich befördert. Vor diesem Hintergrund bündelt die BBA Aktuelles und Wissenswertes zur immobilienwirtschaftlichen Innenrevision in einer Tagung.
Experten aus Wissenschaft, Wirtschaftsprüfung und immobilienwirtschaftlicher Praxis konnten für die Erläuterung von Normen gewonnen werden. So beschreibt die zertifizierte Prüferin Claudia Stange-Gathmann – Prokuristin bei Ebner Stolz Mönning Bachem Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte – die Standards der Internen Revision und zeigt Wege auf, wie auch kleinere Unternehmen sie erfüllen können.
Der Identifizierung von immobilienwirtschaftlichen Risiken kommt große Bedeutung zu. Prof. Dr. Carsten Lausberg vom Campus of Real Estate der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen wird die Risiko-Inhalte in der wohnungswirtschaftlichen Praxis erläutern und einige Best-Practice-Beispiele aus dem Risikomanagement vorstellen. Er leitet den Arbeitskreis „Immobilien-Risikomanagement“ der gif e.V. (Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung).
Wer prüft die Prüfer? Eine, der die Innensicht von Wohnungsunternehmen ebenso vertraut ist wie die Außensicht von Prüfern, ist Heike Vander, Certified Internal Auditor (CIA) bei PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Essen. Sie wird das Qualitätsmanagement in der Internen Revision erläutern und praktische Hinweise für sogenannte Quality Assessments geben.
Ein aktuelles Urteil, das die Branche bewegt, darf auch bei den Themen der Zielgruppentagung „Leiter Revision“ nicht fehlen. Nach einer Grundsatzentscheidung des BGH im Fall der BSR wurde der Leiter Compliance für eine Unterlassung haftbar gemacht. Dr. Joachim Erbe von Erbe Rechtsanwälte Potsdam wird anhand des Falls erläutern, in welchen Fällen Compliance-Beauftragte mithaftbar gemacht werden können und welche präventiven Maßnahmen Verantwortlichen zur Verfügung stehen.
Am zweiten Tag steht im Fokus, wie sich ein effizientes Compliance Management System im Unternehmen eingliedert. Der renommierte Wirtschaftsjurist Prof. Dr. Dirk-Michael Barton – Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Paderborn – erläutert, warum gesetzestreues Verhalten sich im Wesentlichen nicht von selbst vollzieht und Compliance nicht ausschließlich etwas für Großkonzerne ist. Das Beispiel der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft aus Hamburg komplettiert die Ausführungen mit praktischen Erfahrungen aus den ersten zwei Jahren.
Die Zielgruppentagung „Leiter Revision“ findet am 20. und 21. Oktober 2011 in Brandenburg statt. Weitere Informationen bei Michael Deeg, BBA – Akademie der Immobilienwirtschaft e.V., Berlin, Telefon: 030-230855-16 und E-Mail:








