(openPR) Wie lassen sich moderne Solaranlagen, vor allem Photovoltaikanlagen und Denkmalschutz „unter einen Hut bringen“?
Odelzhausen, 13.09.2011. Eigentümer von denkmalgeschützten Bauten sind häufig verunsichert, da diverse Urteile ihrem Anliege, gerade im Zuge einer Sanierung, die Möglichkeiten zur Nutzung von Erneuerbaren Energien mit einzubeziehen, einen Strich durch die sprichwörtliche Rechnung machen.
Gibt es doch nichts Genaues, da die Entscheidung Ländersache ist und somit lässt sich deutschlandweit keine einheitliche Regelung finden. Bei den vielen unterschiedlichen Urteilen und Regelungen drängt sich der Verdacht auf, Photovoltaik und Denkmalschutz passen nicht zusammen. Häufig jedoch dreht sich die Diskussion unter anderem „nur“ um das Erscheinungsbild.
Ziel des Denkmalschutzes ist es: Baudenkmäler in ihrem authentischen und originalen Erscheinungsbild zu schützen und zu pflegen. Denkmalpfleger sind gesetzlich legitimierte Bewahrer dieser Bauten. Der tatsächliche Erhalt und die Pflege liegen im Rahmen des Zumutbaren aber letztendlich doch beim Eigentümer. Sowohl für Eigentümer, als auch Denkmalpfleger gilt natürlich als oberste Priorität der Erhalt des Denkmalwertes und der damit verbundenen historischen Aussage / Dokumentation.
Bauwerke waren auch schon in der Vergangenheit Veränderungen unterworfen. Hiervon zeugen die vielen Baudenkmäler. Auch zeigen unzählige geglückte Verbindungen von moderner Technik und Bewahrung von Baudenkmälern, dass sich Umweltschutz und Denkmalpflege nicht ausschließen müssen. Da es sich immer um eine Einzelfallentscheidung handelt, sollten Denkmalpfleger immer frühzeitig in die Überlegungen eingebunden werden. Aufgabe der Spezialisten, die für den Bau der Anlage verantwortlich sind, ist es im Zusammenwirken mit den Genehmigungsbehörden und dem Eigentümer geeignete Lösungen zur Umsetzung zu finden.
Die ausführende Fachfirma sollte auch Verständnis, Feingefühl und ein entsprechendes Fachwissen im Umgang mit diesen wertvollen Kulturgütern mitbringen. Die Planung der Anlage muss sich zwingend an der Bausubstanz und den optischen Anforderungen im Sinne des Denkmalschutzes orientieren. So kann ein Stück lebendige Geschichte sinnvoll und nutzbringend in die Gegenwart eingebunden werden und trotzdem Zeugnis lebendiger Geschichte sein.
Sind Solaranlagen i.d.R. nicht genehmigungspflichtig, so sieht es ganz anders aus, wenn es sich um denkmalgeschützte Bauten handelt. Eigentümer von historischen Gebäuden versuchen häufig im Zuge einer Sanierung regenerative Energien einzusetzen. Dabei kommt es immer wieder nach Beantragung einer Solaranlage zu Konflikten zwischen Eigentümer und Genehmigungsbehörde, da die Installation einer Solaranlage einen Eingriff in das äußere Erscheinungsbilds des Baudenkmals darstellt. Die bei einer PV-Anlage großflächig angebrachten Module unterscheiden sich durch Material und Struktur von den historischen Dacheindeckungen. Entscheidend für die Nutzung der Baudenkmäler als Standort für Photovoltaikanlagen, ist der Kompromisswille der jeweiligen Behörden und des Antragstellers. Aufgrund der vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, die über die üblichen Standardlösungen hinausgehen, besteht auch die Möglichkeit, das äußere Erscheinungsbild zu beeinflussen. So läst sich Umweltschutz und Denkmalschutz in Einklang bringen.
Photovoltaikanlagen lassen sich entweder versteckt an nicht einsehbaren Gebäudebereichen anordnen, oder nur begrenzt an separaten Dachbereichen. Häufig gilt die Regel, dass nur 10-25% der Fläche mit PV-Modulen belegt werden darf. Wichtig ist immer auch die Wahl der ins Gesamtbild passenden Komponenten.
Photovoltaik als Ganzdachsystem
Eine Lösung kann die Installation einer gebäudeintegrierten Anlage sein.
Die optisch ansprechende Anlage ermöglicht nicht nur eine Nutzung im Neubaubereich, sondern deckt ebenso sinnvoll die Bereiche der Dachneueindeckung bzw. Dachsanierung ab. Die Module lassen sich somit zur Stromgewinnung und als Ersatz für Dachziegel nutzen. Besonders interessant ist dieses System vor allem auch für den Altbaubestand oder denkmalgeschützte Gebäude, da so gut wie jede architektonische Lösung möglich ist. Aufgrund der Einspeisevergütung amortisiert sich das System je nach Art und Leistung der verwendeten Module, der regionalen Gegebenheiten sowie der Dachausrichtung des Hauses in kurzer Zeit.
Das Ganzdachsystem ist ein flexibles, individuelles und modulares Montagesystem, welches sich mit so gut wie jedem Modul montieren lässt. So kann das optische Ergebnis zusätzlich beeinflusst werden, was sich wiederum positiv auf das Genehmigungsverfahren auswirken kann.
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