(openPR) Die auf rechnungslegungsbezogene Beratung von Unternehmen, die zur Teilnahme am Emissionshandel verpflichtet sind, spezialisierte Beratungsgesellschaft Sustainable Partner GmbH aus München weist darauf hin, dass nach Informationen des Bundesverbandes Emissionshandel & Klimaschutz (bvek) ein dritter Entwurf eines so genannten BMF-Schreibens zur ertragssteuerlichen Behandlung der CO2-Emissionszertifikate in Vorbereitung ist.
Die ersten beiden – nur den Verbänden vorgelegten – Entwürfe hatten für heftige Kritik gesorgt, da hiernach die Emissionsrechte dem Anlagevermögen zu zuordnen wären. Von einem ursprünglich geplanten Rückstellungsverbot für die Verpflichtung zur Abgabe der Rechte hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) im zweiten Entwurf abgesehen.
Nach Informationen des bvek will das BMF jetzt der herrschenden Meinung folgen und die Rechte dem Umlaufvermögen zuordnen. Diese neue Entwicklung wird in Fachkreisen sehr begrüßt. Nach Auffas-sung der auf Emissionshandel spezialisierten Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin Katharina Völker-Lehmkuhl bleibt den Unternehmen durch die künftig nicht mehr erforderliche Umgliederung zusätzli-cher Arbeitsaufwand erspart. „Schön wäre es, wenn das Bundesfinanzministerium jetzt auch für die Passivseite den Vorschlägen des IDW folgen würde. Während das IDW den Ausweis der Verpflichtung zur Abgabe der Rechte unter den Rückstellungen vorschlägt, fordert das Finanzministerium eine Auf-gliederung in Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Diese Unterscheidung ist arbeitsaufwendig und meines Erachtens entbehrlich“ gibt die Expertin zu bedenken.
***








