(openPR) Ein Datenschutz-Beauftragter rechnet sich für Unternehmen
Mainz, den 09. August 2005 – Viele kleine und mittelständige Unternehmen wissen nicht, dass sie ab fünf Mitarbeitern, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, einen Datenschutzbeauftragten benötigen. Wer hier nicht reagiert, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Darauf macht Harald Pultar, Wirtschaftsinformatiker und Geschäftsführer der EDV-Beratung PULTAR GmbH, aufmerksam. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz sind von dieser Pflicht nur Firmen ausgenommen, die mit höchstens vier Mitarbeitern personenbezogene Daten automatisiert oder mit maximal 20 Mitarbeitern nicht automatisiert verarbeiten.
„Wer nicht rechtzeitig, also einen Monat nach Firmengründung, einen Datenschutzbeauftragten schriftlich bestellt, muss mit Strafen bis zu 25.000 EUR rechnen. Wird bei einer Betriebsprüfung Datenmissbrauch entdeckt, kann das Bußgeld sogar bis zu 250.000 EUR betragen sowie strafrechtliche Folgen nach sich ziehen“, erläutert Pultar, der in zahlreichen Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter fungiert. Betroffen davon sind alle Unternehmen und freie Berufe, die vom Grundsatz her sensible personenbezogene Daten bearbeiten – also Ärzte, Steuerberater und Rechtsanwälte, aber auch Mittelständler mit einer entsprechenden Mitarbeiterzahl.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz handelt es sich bei personenbezogenen Daten um „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“. Dazu zählen bereits Angaben wie Name, Geburtsdatum, Familienstand, Adresse, Personalnummer und Vergütungsgruppe.
„Neben den rechtlichen Aspekten ist auch die Kosten-Nutzen-Relation zu beachten“, so Pultar. „Denn Datenschutz rechnet sich. Betrachtet man die entstehenden Kosten für die Wiederherstellung verlorener Daten oder die Nacharbeitungszeiten bei Zerstörung von Daten, übersteigen diese schnell den Betrag, der für eine kompetente Überprüfung und Beratung zum Datenschutz und der Datensicherheit aufgebracht werden müsste.“
EDV-Beratung PULTAR GmbH
Das Leistungsspektrum des von Harald Pultar 1991 gegründeten Unternehmens umfasst Beratung in allen Bereichen der IT-Entwicklung und der IT-Sicherheit, des Projektmanagements und des Datenschutzes. Mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes hat sich das Unternehmen auf die Beratung zum Datenschutz für kleine und mittlere Unternehmen, Kanzleien und Praxen spezialisiert. Pultar übernimmt in Betrieben die Einführung des Datenschutzmanagements beziehungsweise die Funktion des externen Datenschutzbeauftragten gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Im Rahmen der Datenschutzberatung werden alle vom Gesetzgeber geforderten Leistungen erbracht: Einführung Datenschutzorganisation, technisch-organisatorischer Datenschutz, Prüfung IT-Sicherheit sowie Mitarbeiterschulung. Das Unternehmen ist Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD).
Weitere Informationen unter www.pultar.de
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Quelle:
EDV-Beratung PULTAR GmbH
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55128 Mainz
Kontakt:
Birgit Krause
jd&p kommunikationsagentur
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