(openPR) Erleichterungen beim Feuerwehrführerschein stärken das Ehrenamt in Schleswig Holstein.
Stormarn. „Die vielen Freiwilligen bei der Feuerwehr unterstützen unseren Landkreis Stormarn mit großen sozialen Engagement“, so die FDP Landtagsvizepräsidentin und Vorsitzende des Jugendfeuerwehrfördervereins in Stormarn. Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Deutsche Bundestag den Weg für Erleichterungen beim so genannten „Feuerwehr-Führerschein“ frei gemacht.
Mit dem vereinfachten Erwerb des Führerscheins soll der Nachwuchs bei den freiwilligen Feuerwehren gefördert werden. „Das ist ein guter Tag für alle Feuerwehren und für das Ehrenamt. Insbesondere für die jungen Menschen wird das Ehrenamt attraktiver“, so Klahn.
Mit der Einführung der zweiten EU-Führerschein-Richtlinie 1999 sind Besitzer eines Pkw-Führerscheins nicht mehr berechtigt, Fahrzeuge mit einem Gewicht von 3,5 und 7,5 Tonnen zu steuern. Dafür ist nunmehr eine Fahrerlaubnis der Klasse C 1 und für Kfz über 7,5 Tonnen ein Führerschein der Klasse C erforderlich. “Fast alle kleinen Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren überschreiten in der Regel aus technischen Gründen die Gewichtsgrenze von 3,5 Tonnen“, bestätigt Anita Klahn.
Junge Menschen verfügen oft über einen Pkw-Führerschein Klasse B, nicht aber über eine deutlich aufwändiger und teurer zu erwerbende Fahrerlaubnis für schwere Fahrzeuge. Das in der vergangenen Legislatur beschlossene “Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, das eine erste Rechtsgrundlage für eine Sonderfahrberechtigung geschaffen hatte, reichte aus Sicht der betroffenen Organisationen in der Praxis nicht aus, um die Einsatzfähigkeit tatsächlich zu verbessern.
“Die dort getroffenen Regelungen waren schlicht zu bürokratisch und zu teuer“, kritisiert Klahn. “Ursache dafür war die im Gesetz festgelegte externe und damit kostenintensive Ausbildung und Prüfung der ehrenamtlich Tätigen.
Das neue Gesetz schafft nunmehr Abhilfe, die wesentlichen Regelungen sind: Die Bewerber müssen seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein; die Bewerber müssen in das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem Gewicht von 4,75 Tonnen eingewiesen worden sein, diese Regelung gilt entsprechend auch für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen sowie für Anhänger; die Einweisung erfolgt organisationsintern, wahlweise auch durch Fahrlehrer; die Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge ist bundesweit gültig.
Die Ermächtigung zur Ausstellung der Fahrberechtigungen wird vom Bund auf Schleswig Holstein übertragen. “Damit wird sichergestellt, dass den jeweiligen regionalen Bedingungen Rechnung getragen und möglichst passgenaue Regelungen getroffen werden“, so die FDP Politikerin Anita Klahn. Nun ist Schleswig-Holstein gefordert. Klahn verspricht, sich für klare und verlässliche Regelungen einzusetzen.










