(openPR) Berlin, 03.08.2011. Gerade in letzter Zeit häufen sich die Anfragen von Mandanten in Bezug auf die Löschung eines ungerechtfertigten negativen Eintrags bei der Schufa oder anderen Auskunfteien. Diese Einträge sind sehr oft von Inkassofirmen veranlasst worden, die bei näherer Betrachtung hierzu keine Berechtigung besaßen.
Wie kommt es dazu? Besteht zwischen einem Unternehmen und einem Kunden eine offene Forderung, die dieser aus berechtigten Gründen nicht bezahlt, so geben die Unternehmen die offene Forderung immer schneller an ein Inkassobüro ab. Die Firma macht sich nicht mehr die Mühe und mahnt in einem aufwendigen Verfahren den Schuldner an, sondern reicht die Forderung in vielen Fällen vorschnell an das Inkassounternehmen weiter. Damit entledigt sich das Unternehmen jeglicher weiterer Arbeit im Zusammenhang mit der offenen Forderung, denn diese werden schlicht und einfach an die Inkassofirma verkauft. Das Unternehmen tritt dabei die Forderung zu einem Bruchteil des ursprünglichen Betrages an das Inkassobüro ab, so dass dieses ab dem Zeitpunkt der Forderungsabtretung die Rechnung gegen den angeblich säumigen Zahler auf eigenen Gewinn eintreiben muss.
Leider kommt es oft vor, dass das Inkassounternehmen die Forderung scheinbar ungeprüft übernimmt und dann die vertragliche Grundlage nicht kennt. Entscheidend ist in diesen Fällen vor allem der Umstand, dass ein eventuell gegen die Rechnung eingelegter Widerspruch nicht bekannt ist. Die Kanzlei Hollweck erlebt es demgemäß immer wieder, dass das Inkassounternehmen einen negativen Eintrag bei der Schufa oder einer anderen Auskunftei veranlasst, ohne den Fall vollständig überprüft zu haben. Ein solcher negativer Schufa-Eintrag darf aber dann überhaupt nicht erfolgen, wenn es sich um eine widersprochene Forderung handelt. Eintragungsfähig sind immer nur berechtigte unbezahlte Forderungen, gegen die der Schuldner keinen Widerspruch eingelegt hat, und die nach Rechnungserstellung mindestens zwei Mal angemahnt wurden, unter Hinweis auf einen drohenden Schufa-Eintrag.
Die Fälle der unberechtigten Schufa-Eintragungen durch Inkassounternehmen haben sich gerade in den letzten Monaten verstärkt ereignet. Schaltet sich in dieser Situation ein Rechtsanwalt ein, so stellt sich meist schnell heraus, dass die Eintragungsvoraussetzungen für die Schufa überhaupt nicht vorlagen. Das Bestreiten dieser Voraussetzungen führt dann in der Regel zu einer vollständigen Löschung des ungerechtfertigten und damit rechtswidrigen Schufa-Eintrags.
Was kann der Verbraucher tun, um auf einen plötzlichen ungerechtfertigten Eintrag bei der Schufa zu reagieren? Wichtig ist es, sich regelmäßig über seine eigene persönliche Situation bei der Schufa kundig zu machen. Das geschieht durch eine regelmäßige Überprüfung der bei der Schufa eingemeldeten Daten. Jeder Verbraucher hat das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Eigenauskunft bei der Schufa und bei jeder anderen Auskunftei zu erhalten. Sinnvoller und besser ist es, sich einen Online-Account bei der Schufa zuzulegen. Mittels dieses Online-Zugangs kann jeder bei der Schufa Eingetragene permanent überprüfen, ob die zu ihm gespeicherten Daten korrekt sind. Eine weitere Option ist der Schufa-UpdateService. Hier bietet die Schufa an, dass eine E-Mail oder eine SMS verschickt wird, sobald sich eine Änderung im persönlichen Schufa-Datenbestand ergibt. Vor allem hinsichtlich der Gefahr, dass im Rahmen eines illegalen Identitätsklaus eine fremde dritte Person sich eines anderen Namens und Adresse bemächtigt, ist die Nutzung des Schufa-UpdateService sicherlich sehr sinnvoll. Es kann dann bei Bekanntwerden einer solchen Aktivität umgehend reagiert werden. Der Kanzlei Hollweck sind mehrere Fälle bekannt, in denen es zu einem Identitätklau kam. Gerade hier ist besondere Vorsicht angebracht, da viel Schaden angerichtet werden kann.
Weitere Informationen rund um die Schufa und über die Möglichkeiten, einen negativen unberechtigten Eintrag bei der Schufa löschen zu lassen, finden Sie hier:
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-schufa-eintrag/
Die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Hollweck aus Berlin unterstützt Sie gerne bei rechtlichen Problemen rund um einen unberechtigten Eintrag in die Schufa oder anderen Fragen rund um das Problemfeld „Auskunftei“.
Rechtsanwalt Thomas Hollweck
Verbraucheranwalt in Berlin












