(openPR) Vor kurzem ist ein interessantes Urteil zum Thema häusliches Arbeitszimmer ergangen. Das Finanzgericht Köln hat in seinem Urteil vom 19.05.2011 (Az.: 10 K 4126/09) entgegen der bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden können.
Das Aufteilungsverbot bei sowohl privater als auch beruflicher Nutzung, das bereits für den Ansatz von Reisekosten gekippt wurde, gilt auch hier nicht mehr.
Gemäß Tenor genügt also bereits eine teilweise Nutzung (z.B. die Arbeitsecke), um den anteiligen Abzug der Kosten zu rechtfertigen.
Das Finanzamt hat Revision eingelegt (BFH Az.: X R 32/11)










