Rechtsprechungsänderung häusliches Arbeitszimmer
(openPR) Vor kurzem ist ein interessantes Urteil zum Thema häusliches Arbeitszimmer ergangen. Das Finanzgericht Köln hat in seinem Urteil vom 19.05.2011 (Az.: 10 K 4126/09) entgegen der bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer auch bei erheblicher Privatnutzung in Höhe des beruflichen Nutzungsanteils steuerlich abgezogen werden können.
Das Aufteilungsverbot bei sowohl privater als auch beruflicher Nutzung, das bereits für den Ansatz von Reisekosten gekippt wurde, gilt auch hier nicht mehr.
Gemäß Tenor genügt also bereits eine teilweise Nutzung (z.B. die Arbeitsecke), um den anteiligen Abzug der Kosten zu rechtfertigen.
Das Finanzamt hat Revision eingelegt (BFH Az.: X R 32/11)
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:Pressekontakt
Steuerberater
Reinhard Schinkel
Köpenicker Straße 325
12555 Berlin
Tel: 609896 85
Kontakt: Herr Reinhard Schinkel
Über das Unternehmen
Die Steuerkanzlei von Herrn Schinkel besteht seit 2007 im grünen Teil von Berlin - in Köpenick.Seit Anfang 2011 fungiert er als Partner in einer Sozietät.
Zu den Mandanten gehören die Existenzgründer ebenso, wie die bereits am Markt etablierten Unternehmen. Unabhängig von der Rechtsform erwartet den Mandanten eine kompetente Betreuung durch Herrn Schinkel persönlich und seine motivierten Mitarbeiter. Abgerundet wird die innovative Dienstleistungskanzlei durch - für die Mandanten kostenlose – (Mehrwert-) Garantien, die bares Geld wert sind.
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „Rechtsprechungsänderung häusliches Arbeitszimmer“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.