(openPR) Klinik-Kompetenz-Bayern eG unterstützt die Aktion der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, mit Klagen gegen den Vorwurf der Falschabrechnung vorzugehen
Weißenburg, 1. August 2011. Bayerische Krankenhäuser werden fortlaufend mit übertriebenen und völlig überzogenen Berichten zu Abrechnungsfehlern, Rechnungsmanipulation oder Betrug an den Pranger gestellt. Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) wehrt sich gegen den Vorwurf der Falschabrechnung. Mit der BKG-Aktion, 1.400 Klagen gegen Rechnungskürzungen bei den Sozialgerichten einzureichen, zeigen die bayerischen Kliniken den Krankenkassen die rote Karte.
„Die Klinik-Kompetenz-Bayern eG unterstützt diese Aktion in allen Punkten. So kann es nicht weitergehen“, erklärt Dr. Alexander Schraml, Vorstand der Klinik-Kompetenz-Bayern eG (KKB). Es ist, so Schraml, höchste Zeit sich gemeinsam mit der BKG gegen diese schweren sowie haltlosen Vorwürfe zu wehren und Klagen gegen unberechtigte Rechnungskürzungen der Krankenkassen einzureichen. Seitens der KKB werden über 100 Klagen eingereicht.
Stein des Anstoßes sind in der Regel Abweichungen bei der Beurteilung der stationären Behandlungsnotwendigkeit (primäre Fehlbelegung) oder Überziehungen der Verweildauer bei stationären Fällen (sekundäre Fehlbelegung). Finden aus Sicht der Krankenkassen primäre oder sekundäre Fehlbelegungen statt, sprechen sie von Abrechnungsfehler, Betrug oder Manipulation. Im Kern handelt es sich hier aber um einen ökonomischen Interessenskonflikt, also um Auslegungsdifferenzen, und keinesfalls um Betrug. „Die Kassen wollen vor allem eins: Kosten sparen - zu Lasten der Patienten, Kliniken wollen vor allem eins: korrekt medizinisch versorgen - zum Wohle der Patienten“, bringt KKB-Vorstand Jürgen Winter den Konflikt auf den Punkt.
Typische Auslegungs-Fälle
Aktuell liegt die Prüfquote bei allen Krankenkassen insgesamt bei rund elf Prozent der stationären Behandlungsfälle. Die AOK prüft rund 21 Prozent der stationären Fälle.
Sobald die Mindestverweildauer für einen Fall überschritten wird, gilt die Rechnung aus Sicht der Krankenkasse als falsch. In der Regel liegen Abweichungen durchschnittlich bei plus einem Tag. Ärzte möchten so eine „blutige“ Entlassung verhindern und Komplikationen im Heilungsprozess minimieren.
Krankenkassen sprechen auch dann von Abrechnungsbetrug, wenn ein Patient mit schweren Vorerkrankungen, beispielsweise bei einer Darmspiegelung oder einer Leistenbruch-OP, sicherheitshalber für einen Tag stationär aufgenommen wird. Diese Eingriffe, so die Vorgabe der Krankenkassen, sind ungeachtet der persönlichen Konstitution der Patienten ausschließlich ambulant vorzunehmen. Bei jeder dritten überprüften Rechnung wurde die stationäre Behandlung als unnötig bewertet. Die Kosten steigen bei einer stationär durchgeführten Darmspiegelung mit einem Behandlungstag um rund 347 Euro.
Dieses Im-Nachhinein-Prüfen und -Beurteilen einzelner Behandlungsschritte beklagt Dr. med. Manfred Hausel, Ärztlicher Direktor der Kliniken Nordoberpfalz als nicht patienten- und sachorientiert. Als Ärzte tragen wir das medizinische Risiko in dem Moment, wo der Patient von uns behandelt wird. Und dann, wenn alles gut gegangen ist, entscheidet der Prüfer im Nachgang, dieser oder jener Behandlungsschritt wäre nicht notwendig gewesen. Dieses Prüfverfahren ist absurd. Medizinische Entscheidungen werden permanent in Frage gestellt.
Forderungen der KKB
Mit den Klagen, die wir als KKB im Zuge der BKG-Aktion einreichen, verbinden wir auch die Hoffnung, die Qualität der Zusammenarbeit zu verbessern. In erster Linie fordern wir, die Diskussionen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern zu versachlichen und der Kultur des Misstrauens ein Ende zu setzen. Dazu ist es notwendig, die Prüf- und Widerspruchsverfahren zu entbürokratisieren und zu verschlanken. Etabliert werden soll ein einheitliches Prüf- und Widerspruchsverfahren, das das gegenseitige Vertrauen fördert und wegführt von der schematischen Betrachtung nach Aktenlage in richtig oder falsch. Stattdessen soll das Prüfverfahren im Dialog wieder eingeführt werden.
Und: Im Zweifelsfall sollte die Sicherheit der Patienten und nicht das Diktat der Ausgabenreduzierung im Vordergrund stehen.








