openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung bestätigt

14.12.200612:21 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Mehr als zehn Jahre nach dem Skandal um verstrahlte Krebspatienten im Hamburger Universitäts-Krankenhaus Eppendorf ist der damalige Chef-Radiologe endgültig vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung einer Patientin vom BGH freigesprochen worden.


„Das Landgericht Hamburg hat den Angeklagten, den ehemaligen Leiter der Abteilung für Strahlentherapie der Radiologischen Klinik des Universitätskrankenhauses Hamburg-Eppendorf, vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung einer früheren Patientin seiner Klinik freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, als Chefarzt durch Etablierung eines nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Konzeptes zur Strahlenbehandlung von Patienten mit Enddarmkrebs fahrlässig den Tod einer Patientin verursacht zu haben. Diese Patientin war im Jahre 1988 wegen eines Enddarmkrebses prä- und postoperativ in der vom Angeklagten geleiteten Klinik bestrahlt worden. Das Landgericht hat zwar festgestellt, dass die Patientin – über das Behandlungskonzept des Angeklagten hinaus – aufgrund von Anordnungen von Fachärzten für Radiologie, die Mitarbeiter des Angeklagten waren, zusätzliche Bestrahlungen erhielt, die "fehlerhaft" waren. Es hat weiter festgestellt, dass die Patientin durch die insgesamt erfolgte Strahlenbehandlung schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten hat, die – neben einer Reihe anderer Faktoren – "mitursächlich" für den im Jahre 1999 eingetretenen Tod der Patientin waren.

Jedoch ist das Landgericht – von zahlreichen Sachverständigen beraten – zu der Überzeugung gelangt, dass das vom Angeklagten etablierte Bestrahlungskonzept nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft im Jahre 1988 eine vertretbare Heilmethode war, die den Regeln der ärztlichen Kunst entsprach. Es ist ferner zu dem Ergebnis gelangt, dass der Angeklagte, der in keiner Weise in die Behandlung der Patientin selbst eingebunden war, unter strafrechtlichen Gesichtspunkten für die zusätzlich erfolgten "fehlerhaften" Bestrahlungen nicht verantwortlich ist. Seiner Pflicht zur sorgfältigen Auswahl und Überwachung seiner Mitarbeiter habe der Angeklagte genügt. Die Delegierung strahlentherapeutischer Verordnungen an Fachärzte für Radiologie – unter Aufsicht eines Oberarztes – sei nicht pflichtwidrig gewesen.“

Die gegen dieses Urteil gerichteten Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers, des Ehemannes der verstorbenen Patientin, mit denen das Verfahren und die Beweiswürdigung im Urteil des Landgerichts, insbesondere die Auseinandersetzung mit den Sachverständigengutachten beanstandet werden, hat der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urt. v. 13.12.06 verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 173/2006 >>> zur Pressemitteilung >>>

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2006&Sort=3&nr=38282&linked=pm&Blank=1

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 112514
 136

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung bestätigt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth

Bild: Wir sollen nicht sterben wollenBild: Wir sollen nicht sterben wollen
Wir sollen nicht sterben wollen
Der „Diskurs“ (?) über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet, sondern zeichnet sich insbesondere durch Glaubensbotschaften der selbsternannten „Oberethiker“ und deren „Geschwätzigkeit“ aus. „Lebensschützer“ meinen zu wissen, was die Schwersterkrankten und Sterbenden wünschen und welcher Hilfe diese am Ende ihres sich neigenden Lebens bedürfen. Mit Verlaub: Es reicht nicht zu, stets die Meinungsumfragen zu kritisieren, in denen die Mehrheit der…
Bild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubarBild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Es scheint an der Zeit, in einer hoch emotionalisierten Debatte „Ross und Reiter“ zu benennen, die sich fortwährend um den „Lebensschutz“ scheinbar verdienstbar gemacht haben und unbeirrt auf ihrer selbst auferlegten Mission fortschreiten. Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung. Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen ber…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: BGH bestätigt Verurteilung eines Ex-Krankenpflegers wegen MordesBild: BGH bestätigt Verurteilung eines Ex-Krankenpflegers wegen Mordes
BGH bestätigt Verurteilung eines Ex-Krankenpflegers wegen Mordes
… waren. Der Angeklagte machte mit seiner Revision Verfahrensfehler sowie sachlich-rechtliche Mängel des angefochtenen Urteils geltend. Zudem wandte sich ein Nebenkläger mit der Sachrüge gegen den Freispruch in einem Fall, in dem das Landgericht sich von einer Tötungshandlung des Angeklagten nicht hatte überzeugen können. Nach Auffassung des BGH hat die hierauf …
Bild: Freispruch für Andrea S. – Vorwurf der Aktenmanipulation war keine üble NachredeBild: Freispruch für Andrea S. – Vorwurf der Aktenmanipulation war keine üble Nachrede
Freispruch für Andrea S. – Vorwurf der Aktenmanipulation war keine üble Nachrede
Am gestrigen Montag, 19.02.2024, konnte auch dank der Unterstützung zahlreicher fachkundiger Prozessbeobachter ein Freispruch für Andrea S. vor dem Landgericht München I erreicht werden.Das Urteil erster Instanz hatte noch auf eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen gelautet. Vorgeworfen wurde der Mutter eines ihr entzogenen Sohnes, dass diese in einem Schreiben …
Rechtstipp des Anwalt-Suchservice - An defekter Zapfsäule "umsonst" getankt
Rechtstipp des Anwalt-Suchservice - An defekter Zapfsäule "umsonst" getankt
… Absicht gehandelt habe, sich rechtswidrig einen Vermögensvorteil zu verschaffen, nämlich kostenlos Benzin zu erhalten, und gleichzeitig den Automatenbetreiber geschädigt habe, liege eine Strafbarkeit wegen Computerbetruges nahe. Das OLG hob den Freispruch auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht zurück.
Bild: Match Point für die PressefreiheitBild: Match Point für die Pressefreiheit
Match Point für die Pressefreiheit
… bestätigen die Karlsruher Richter nicht nur das „Spiegel-Urteil“ von 1966, das die Spiegel-Redaktion vom Vorwurf des Landesverrats freisprach, sondern auch den Freispruch des Herausgebers des 'markt intern'-Verlages im November 1993, der einer spektakulären, vom Bundesfinanzminister angeordneten Durchsuchung des Düsseldorfer Verlagshauses durch über …
Oury Jalloh - institutioneller Rassismus und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland
Oury Jalloh - institutioneller Rassismus und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland
… Beinen und Händen wie ein Schwerstverbrecher im Stile von Hannibal Lecter gefesselt wurde, über die widersprüchlichen Zeugenaussagen von Polizisten, bis hin zu einem Freispruch durch einen Richter, der anscheinend durchaus bestätigt, dass der Freispruch lächerlich ist, müssen wir uns fragen, nicht ob institutioneller Rassismus existiert, sondern wie …
Bild: Freispruch bleibt FreispruchBild: Freispruch bleibt Freispruch
Freispruch bleibt Freispruch
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 28.01.2020 zum Aktenzeichen 4 StR 608/19 entschieden, dass ein Freispruch 2. Klasse dennoch ein Freispruch ist. Mit dem Rechtsmittel der Revision wollte ein Angeklagter die Entscheidungsgründe eines Freispruchs beseitigt wissen. Das Landgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf der sexuellen Nötigung gemäß § …
Längere Verjährungsfrist schadet Missbrauchsopfern
Längere Verjährungsfrist schadet Missbrauchsopfern
… erhoffte Genugtuung“, warnt Dr. Stefan Hiebl, Fachanwalt für Strafrecht der Bonner Kanzlei Eimer Heuschmid Mehle. „Steht am Ende eines komplizierten Verfahrens mangels Beweisbarkeit ein Freispruch des Angeklagten, müsste das Opfer im Zweifel sogar mit dem Vorwurf leben, ihn zu Unrecht einer Straftat bezichtigt zu haben.“ Bisher endet die Verjährungsfrist …
Bild: Untreuevorwurf gegen den Oberbürgermeisters der Stadt HalleBild: Untreuevorwurf gegen den Oberbürgermeisters der Stadt Halle
Untreuevorwurf gegen den Oberbürgermeisters der Stadt Halle
BGH, Urteil vom 24. Mai 2016 – 4 StR 440/15 Das Urteil des BGH hob den Freispruch für den Bürgermeister der Stadt Halle in Sachsen-Anhalt auf. Dieser wurde durch das vorinstanzliche Urteil LG Halle für nicht schuldig befunden. Die Revision war von der Staatsanwaltschaft beantragt worden. Aufgrund der Zurückverweisung des BGH bedarf einer Entscheidung …
Angeklagter erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung seines Strafverfahrens
Angeklagter erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Einstellung seines Strafverfahrens
… restlos in sich zusammengebrochen war, wurde das Verfahren im Gerichtssaal gegen den Willen des Angeklagten eingestellt. Die Justiz wollte offenbar einen Freispruch um jeden Preis vermeiden. Dagegen hat der Betroffene jetzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben. Nach mehreren Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahme unzähliger Kunstgegenstände hatte …
Bild: 23.10. in Kerpen: Strafprozess um Blockade von BraunkohlezügenBild: 23.10. in Kerpen: Strafprozess um Blockade von Braunkohlezügen
23.10. in Kerpen: Strafprozess um Blockade von Braunkohlezügen
… in Kerpen - über 5 Jahre nach dem Geschehen: Eine der erste direkten Aktionen gegen die Braunkohle-Verstromung wird verhandelt! Direkt danach: Weiterer Kohlezugblockade-Prozess! Angeklagte wollen Freispruch, weil Tagebau und Kraftwerke nicht nötig sind, aber Klima und Landschaft zerstören - Termin: Montag, 23.10., um 12.30 Uhr (zweiter Prozess dann …
Sie lesen gerade: Freispruch vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung bestätigt