(openPR) EU-weite Qualifizierung für alle gewerblich tätigen Fahrer/innen
Viele Firmen wissen noch gar nicht, was in naher Zukunft auf sie zukommen kann, wenn ihre Fahrer bis zum 10. September 2013 (Bus) und bis zum 10. September 2014 (Lkw) nicht den von der EU geforderten Weiterbildungsnachweis besitzen. Nach der Gesetzeslage sind sie dann nämlich nicht mehr berechtigt, ihren Job weiter auszuführen. Bei Missachtung drohen hohe Geldstrafen für Unternehmer und Fahrer.
Die meisten Berufskraftfahrer qualifizieren sich mit der Fahrerlaubnis, also dem Führerschein. Nur maximal zehn Prozent aller Kraftfahrer haben eine BKF-Ausbildung. Zu wenig, meinte die EU-Kommission, denn gewünscht sind eine solide Basis und eine regelmäßige Fortbildung.
Deshalb benötigt seit dem 10. September 2008 jeder Busfahrer (D-Klassen) und seit dem 10. September 2009 jeder Lkw-Fahrer (C-Klassen), der seine Fahrerlaubnis neu erwirbt, zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation. Betroffen sind also sowohl selbstständige und auch angestellte Fahrer/innen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen im Güterkraftverkehr sowie von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr.
EU fordert Weiterbildung von 35 Stunden
Zudem fordert die EU eine Weiterbildung von 35 Stunden alle fünf Jahre. Rechtliche Grundlage sind das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und die Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV). „Alte Hasen“, die bereits einen Führerschein besitzen, müssen diese erstmals bis spätestens zum 10. September 2013 (Bus) und bis spätestens zum 10. September 2014 (Lkw) nachweisen. Die geforderten 35 Stunden können auf fünf Einheiten zu je sieben Stunden innerhalb von fünf Jahren verteilt werden. Der Nachweis der Qualifikation erfolgt durch die Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Scheckkarten-Führerschein.
Michael Westermann von der Berufskraftfahrerschule Westermann in Leverkusen rät deshalb bereits jetzt, aktiv zu werden: „Wer früh mit der Weiterbildung startet, der kann den zeitlichen und finanziellen Aufwand besser verteilen. Momentan ist es noch einfach, die Schulungen an Samstagen bzw. außerhalb der normalen Arbeitszeiten durchzuführen. Wir bieten bei uns in unserem Schulungszentrum alle erforderlichen Schulungen und ebenso die beschleunigte Grundqualifikation an. Bislang haben aber erst schätzungsweise 5% aller Berufskraftfahrer die Weiterbildung absolviert. Wenn dann demnächst der erwartete Ansturm auf die Kurse beginnt, wird man sich die Termine nicht mehr so einfach aussuchen können.“
Es drohen Strafen von bis zu 20.000 Euro
Doch die Unternehmer, die bis dahin noch nicht reagiert haben, werden dann wohl in den sauren Apfel beißen müssen und ihre Fahrer auch unter der Woche zur Weiterbildung schicken. Immerhin drohen sonst Bußgelder von bis zu 20.000 Euro für das Unternehmen und von bis zu 5.000 Euro für den Fahrer.
Westermann rät auch zu einer Angleichung: „Da sowohl bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis als auch bei jeder Weiterbildung – also alle fünf Jahre – ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, macht es Sinn, diese beiden Daten zu synchronisieren, damit Kosten eingespart werden können.“
Wie der Weiterbildungsrhythmus auf die Gültigkeit der eignen Fahrerlaubnis am besten abgestimmt werden kann, kann man unter www.berufskraftfahrerschule-westermann.de nachprüfen. Hier hilft der Online-Weiterbildungsplaner und sorgt so dafür, dass man seine individuellen Fristen nicht verpasst.










