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BvCM-Stellungnahme zur Insolvenzrechtsreform

(openPR) Berlin, 21. Juli 2011. Bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zur geplanten Reform des Insol-venzrechts am 29. Juni 2011 signalisierten die anwesenden Ex-perten grundsätzliche Zustimmung, sehen aber im Detail noch Nachbesserungsbedarf. Dies gilt auch für die Bonner Rechts-anwältin Barbara Brenner, die sich seit Jahren für mehr Trans-parenz im Verfahren und mehr betriebswirtschaftliches Know-how bei Gericht und bei den Verwaltern einsetzt und zukünftig die Handelsrichter an den Landgerichten mit Insolvenzsachen betraut sehen möchte. Sie begleitet das Gesetzgebungsverfah-ren in ihrer Funktion als Vorstandsvorsitzende des Internationa-len Vereins für Kreditschutz- und Insolvenzrecht (KSI-Deutschland) und als Sprecherin des Arbeitskreises Insolvenz-praxis des Bundesverbandes Credit Management (BvCM) e.V.



Um die Ziele der Reform zielgerichtet umzusetzen, fordert Brenner vor allem mehr betriebswirtschaftliche Kompetenz bei den Gerichten und eine offene und ehrliche Einbindung der Gläubiger ins Verfahren. Das geltende Insolvenzrecht stelle immer noch eine zu große Hürde dar, den Unternehmen fehle das Vertrauen in die Akteure. „Unternehmerinnen und Unternehmer haben weder die Zeit noch das Geld, sich auf Gläubigerversammlungen zu treffen oder einen spezialisierten Anwalt hin zu schicken. Selbst erfahrene Credit Ma-nager stoßen im Insolvenzverfahren an Grenzen, wenn es um die Wahrnehmung der Interessen ihres Unternehmens geht“, betont die Expertin. „Das deutsche Verfahren ist mangels einer geeigneten Fachaufsicht undurchsichtig, nicht kalkulierbar und damit sowohl für sanierungsfähige Unternehmen als auch für Unternehmen als Gläu-biger schlicht uninteressant“, so ihr Votum als Sachverständige im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages.

Die Zulassung organisierter Gläubigergruppen schafft nach ihrer An-sicht Abhilfe: sie ermöglicht eine Entlastung der Justiz, schnellere Verfahren und vor allem bessere Ergebnisse für alle Beteiligten. Ein Erfolgsmodell ist nach Brenners Ansicht die Insolvenzpraxis in Öster-reich. Dort sei man bei der Auswahl der Insolvenzverwalter, der Or-ganisation der Gläubiger in Kreditschutzvereinen, der Führung des Verfahrens durch die Handelsrichter und vor allem mit der EDV-Akte bei Gericht bereits bedeutend weiter als hierzulande. „Der Wille zur Sanierung ist da, aber der neue Gesetzesentwurf lässt noch viel Luft nach oben. Die Franzosen – und nicht die Amerikaner – machen uns vor, wie es geht“, so Brenner.




Neue Zuständigkeiten, höhere Effektivität
Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages plädierte die Ex-pertin dafür, endlich auch hierzulande die Kammern für Handelssa-chen bei den Landgerichten mit der Eröffnung und Durchführung von Unternehmensinsolvenzverfahren zu beauftragen. Dort stünde jede Menge wirtschaftlicher Sachverstand zur Verfügung, der bisher brach liege. Brenner ist überzeugt: „Ein Handelsrichter kann schnell zwischen sanierungsfähigen und nicht sanierungsfähigen Unterneh-men unterscheiden. Diese wertvolle Expertise wird sich für alle Be-teiligten auszahlen.“ Letztlich gehe es darum, höhere Quoten und zügigere Ausschüttungen für die Gläubiger zu realisieren, An-schlussinsolvenzen zu vermeiden und gleichzeitig womöglich die Un-ternehmen zu erhalten, um so den wirtschaftlichen Schaden durch Forderungsausfälle und Arbeitsplatzverluste zu begrenzen. „Das geht nur mit betriebswirtschaftlich denkenden Akteuren. Wir haben schon elf Jahre verloren – es ist an der Zeit das Drama neu zu besetzen“, so Brenner im Rechtsausschuss.

Weitere Informationen unter www.credit-manager.de, www.ksi-deutschland.de und über Twitter: www.twitter.com/BvCMeV


Credit Management – was ist das eigentlich genau?

Credit Management bezeichnet den systematischen Umgang von Unternehmen mit ihren Forderungen gegenüber Kunden bzw. ihrer Rolle als Kreditgeber. Es umfasst dabei sämtliche Prozesse, die mit der Entstehung und Bearbeitung von Forderungen einhergehen. Es zielt auf die systematische Verbesserung des Cashflows sowie die Reduzierung von Zahlungsausfällen ab. Über die Verbesserung der Liquidität wird es zum Schlüsselfaktor für dauerhaft gesunde Unter-nehmensfinanzen und stärkt die Unabhängigkeit der Wirtschaft von externen Kapitalgebern.

Zu den Aufgaben eines Credit Managers zählen die Überprüfung der Kreditwürdigkeit von Kunden, die Erstellung und Entwicklung von Kreditlimits, Ratings, Zahlungskonditionen und die konstante Kontrol-le der Einhaltung der für diese Bereiche definierten Richtlinien. So-wohl bei externen Kunden, aber auch der „internen Kundschaft", wie z.B. der Verkaufsabteilung. Darüber hinaus gehören die Beschaffung und Bewertung von Sicherheiten sowie die Beobachtung der Ent-wicklung von Zahlungsmodalitäten zum Aufgabenprofil. Das Credit Management besitzt in der Regel eine Schnittstellenfunktion zwi-schen Vertrieb, Controlling und Finanzabteilung.

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