(openPR) Vor rund 12 Monaten sind zwei neue EU-Verordnungen, die VO (EG) 300/2008 und die VO (EG) 185/2010, für viele Unternehmen fast unbemerkt in Kraft getreten. Nach und nach registrieren die ersten Firmen, dass auf Speditionsrechnungen plötzlich Gebühren für die Sicherung von Luftfracht auftauchen – doch noch immer findet das Thema nur wenig Gehör.
Was ist in der verbleibenden Zeit noch zu tun?
Der Hintergrund:
Mit dem 11. September 2001 ist weltweit ein neues Sicherheitsbedürfnis geweckt worden – nie wieder sollen solche Anschläge möglich werden. Die EU hat darauf reagiert und zwei neue Verordnungen zum Schutz der zivilen Luftfahrt im Rahmen der sicheren Lieferkette erlassen.
Welche Anforderungen werden jetzt an die Unternehmen gestellt und welche wesentlichen Änderungen sind mit den neuen Verordnungen verbunden?
Konnten Unternehmen bisher Luftfracht als „sichere Fracht“ in die Lieferkette einbringen, indem gegenüber dem zuverlässigen Spediteur als Reglementiertem Beauftragten (RegB) eine Sicherheitserklärung als Bekannter Versender (BV) gezeichnet wurde, ist dies ab dem 25.03.2013 nur noch möglich, wenn das Unternehmen zuvor durch das Luftfahrtbundesamt kontrolliert und auditiert wurde.
Liegt diese behördliche Prüfung und Zulassung nicht vor, muss das Unternehmen die Fracht als unsicher = unsecured in die Lieferkette einbringen.
Unsichere Fracht darf jedoch erst dann in ein Luftfahrzeug verladen werden, wenn diese zuvor durch einen RegB gesichert wurde. Die Sicherung erfolgt i.d.R. durch das Röntgen der Fracht, sofern dies möglich ist. Kann die Ware aufgrund ihrer Größe/Beschaffenheit nicht geröntgt werden, muss eine manuelle Prüfung durch Auspacken, Kontrolle und Einpacken der Ware erfolgen.
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Unternehmen?
Verliert ein Unternehmen aufgrund der fehlenden Prüfung durch die Behörde den Status als BV, können bei der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung folgende Komponenten zum Tragen kommen: Kosten, Zeit und Qualität.
Das heißt im Klartext:
Für das Röntgen der Fracht fallen aktuell im Stückgutbereich Gebühren zwischen 0,10€-0,50€/KG. Im Paketbereich liegen die Pauschalen zwischen 5€ - 900€/Paket. Die Sicherheitsüberprüfung durch Röntgen oder manuelle Prüfung nimmt Zeit in Anspruch – es kann vorkommen, dass dadurch der Flug verpasst wird oder weitere Kosten entstehen. Das Aus- und Einpacken durch fremde Dritte kollidiert ggf. mit den Qualitätsansprüchen und –anforderungen der Kunden.
Welche Handlungsempfehlung ergibt sich aus den obigen Tatsachen?
Ausgehend von rund 65.000 Bekannten Versendern in Deutschland bietet die verbleibende Zeit wenig Luft, das Thema noch länger zu verschieben.
Es wird zum Ende der Übergangsfrist zu deutlichen Engpässen kommen. Die Unternehmen müssen, wenn sie nicht rechtzeitig reagiert haben, damit rechnen, den Status als behördlich anerkannter Bekannter Versender zu verlieren bzw. nicht neu zu bekommen. In dem Fall sind die genannten Konsequenzen zu tragen.
Zur behördlichen Anerkennung benötigt ein Unternehmen u.a.: mind. einen Luftsicherheitsbeauftragten nebst Stellvertreter, geschultes Betriebspersonal, ein BV-Sicherheitsprogramm, manipulationssichere Verpackungen, sichere Lagerräume für Luftfracht.
Die Umsetzung nimmt i.d .R. 3-12 Monate in Anspruch – allerhöchste Zeit, sich damit zu beschäftigen!








