openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Der Bekannte Versender in der Luftfracht – was ist bis 2013 zu tun?

14.07.201112:53 UhrLogistik & Transport
Bild: Der Bekannte Versender in der Luftfracht – was ist bis 2013 zu tun?

(openPR) Vor rund 12 Monaten sind zwei neue EU-Verordnungen, die VO (EG) 300/2008 und die VO (EG) 185/2010, für viele Unternehmen fast unbemerkt in Kraft getreten. Nach und nach registrieren die ersten Firmen, dass auf Speditionsrechnungen plötzlich Gebühren für die Sicherung von Luftfracht auftauchen – doch noch immer findet das Thema nur wenig Gehör.

Was ist in der verbleibenden Zeit noch zu tun?

Der Hintergrund:
Mit dem 11. September 2001 ist weltweit ein neues Sicherheitsbedürfnis geweckt worden – nie wieder sollen solche Anschläge möglich werden. Die EU hat darauf reagiert und zwei neue Verordnungen zum Schutz der zivilen Luftfahrt im Rahmen der sicheren Lieferkette erlassen.

Welche Anforderungen werden jetzt an die Unternehmen gestellt und welche wesentlichen Änderungen sind mit den neuen Verordnungen verbunden?

Konnten Unternehmen bisher Luftfracht als „sichere Fracht“ in die Lieferkette einbringen, indem gegenüber dem zuverlässigen Spediteur als Reglementiertem Beauftragten (RegB) eine Sicherheitserklärung als Bekannter Versender (BV) gezeichnet wurde, ist dies ab dem 25.03.2013 nur noch möglich, wenn das Unternehmen zuvor durch das Luftfahrtbundesamt kontrolliert und auditiert wurde.
Liegt diese behördliche Prüfung und Zulassung nicht vor, muss das Unternehmen die Fracht als unsicher = unsecured in die Lieferkette einbringen.
Unsichere Fracht darf jedoch erst dann in ein Luftfahrzeug verladen werden, wenn diese zuvor durch einen RegB gesichert wurde. Die Sicherung erfolgt i.d.R. durch das Röntgen der Fracht, sofern dies möglich ist. Kann die Ware aufgrund ihrer Größe/Beschaffenheit nicht geröntgt werden, muss eine manuelle Prüfung durch Auspacken, Kontrolle und Einpacken der Ware erfolgen.

Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Unternehmen?

Verliert ein Unternehmen aufgrund der fehlenden Prüfung durch die Behörde den Status als BV, können bei der erforderlichen Sicherheitsüberprüfung folgende Komponenten zum Tragen kommen: Kosten, Zeit und Qualität.

Das heißt im Klartext:
Für das Röntgen der Fracht fallen aktuell im Stückgutbereich Gebühren zwischen 0,10€-0,50€/KG. Im Paketbereich liegen die Pauschalen zwischen 5€ - 900€/Paket. Die Sicherheitsüberprüfung durch Röntgen oder manuelle Prüfung nimmt Zeit in Anspruch – es kann vorkommen, dass dadurch der Flug verpasst wird oder weitere Kosten entstehen. Das Aus- und Einpacken durch fremde Dritte kollidiert ggf. mit den Qualitätsansprüchen und –anforderungen der Kunden.

Welche Handlungsempfehlung ergibt sich aus den obigen Tatsachen?

Ausgehend von rund 65.000 Bekannten Versendern in Deutschland bietet die verbleibende Zeit wenig Luft, das Thema noch länger zu verschieben.
Es wird zum Ende der Übergangsfrist zu deutlichen Engpässen kommen. Die Unternehmen müssen, wenn sie nicht rechtzeitig reagiert haben, damit rechnen, den Status als behördlich anerkannter Bekannter Versender zu verlieren bzw. nicht neu zu bekommen. In dem Fall sind die genannten Konsequenzen zu tragen.
Zur behördlichen Anerkennung benötigt ein Unternehmen u.a.: mind. einen Luftsicherheitsbeauftragten nebst Stellvertreter, geschultes Betriebspersonal, ein BV-Sicherheitsprogramm, manipulationssichere Verpackungen, sichere Lagerräume für Luftfracht.

Die Umsetzung nimmt i.d .R. 3-12 Monate in Anspruch – allerhöchste Zeit, sich damit zu beschäftigen!

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 554432
 1755

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Der Bekannte Versender in der Luftfracht – was ist bis 2013 zu tun?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: BVL Tag der Logistik – FR8 solutions GmbH referiert zum Thema bekannter Versender LuftfrachtBild: BVL Tag der Logistik – FR8 solutions GmbH referiert zum Thema bekannter Versender Luftfracht
BVL Tag der Logistik – FR8 solutions GmbH referiert zum Thema bekannter Versender Luftfracht
… um die Logistik. Jeder an seinem Standort, also unabhängig voneinander und dezentral. Die FR8 solutions GmbH wird an diesem Tag zum Thema "bekannter Versender" in der Luftfracht eine Veranstaltung im Raum München abhalten. Für Unternehmen, die regelmäßig über Speditionen Ihre Waren per Luftfracht versenden und sich bisher noch nicht informiert haben, …
Die Zeit wird knapp: LBA-Informationskampagne für „Bekannte Versender“
Die Zeit wird knapp: LBA-Informationskampagne für „Bekannte Versender“
… Luftfahrt-Bundesamt (LBA) startet eine Kampagne zur Information von Firmen, die noch nicht als „Bekannte Versender“ registriert sind. Hintergrund sind die aktuellen Regelungen, wonach Firmen, die Luftfracht versenden, sich bis zum 25. März 2013 beim Luftfahrtbundesamt als „Bekannte Versender“ registrieren lassen müssen. Nur dann kann eine Zulassung erfolgen. …
Bild: „Unterauftragnehmer Erklärung“  - Expressdienste, Kurier und sonstige LuftfrachtspediteureBild: „Unterauftragnehmer Erklärung“  - Expressdienste, Kurier und sonstige Luftfrachtspediteure
„Unterauftragnehmer Erklärung“ - Expressdienste, Kurier und sonstige Luftfrachtspediteure
Expressdienste, Kurier und sonstige Luftfrachtspediteure sind ein wichtiger Bestandteil der Luftsicherheitskette. Die Luftsicherheitskette beginn beim bekannten Versender und endet mit dem Reglementierten Beauftragten, der die Ware Sicher in den Bauch der Frachtmaschine befördert. Wer aber verbringt die Ware vom bekannten Versender zum reglementierten …
Bild: Das Luftfahrtbundesamt auditiert ab 2010 „Bekannte Versender“Bild: Das Luftfahrtbundesamt auditiert ab 2010 „Bekannte Versender“
Das Luftfahrtbundesamt auditiert ab 2010 „Bekannte Versender“
… Beispiele: Mitarbeiter aus Export und Versandabteilungen Disponenten für Internationale Transporte Sendungsannahme Personal im Außenhandelsgeschäft Lagerpersonal die mit Luftfracht in Berührung kommen Verpacker von Luftfracht (Auch Poststellen fallen darunter!) Fahrpersonal die sichere Luftfracht transportieren Sicherheitsbeauftragte Management Somit …
UMCO-Lehrgang für Bekannte Versender und Reglementierte Beauftragte
UMCO-Lehrgang für Bekannte Versender und Reglementierte Beauftragte
… Reglementierten Beauftragten an. Das Verfahren Bekannter Versender/Reglementierter Beauftragter hat zum Ziel, eine Sicher-heitskette vom Hersteller bis zur Airline sicherzustellen. Luftfrachtsendungen von einem Be-kannten Versender, welche den vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen unterzogen und durch Reglementierte Beauftragte befördert wurden und am …
Bild: Flottweg SE wurde zum "Bekannten Versender" zertifiziertBild: Flottweg SE wurde zum "Bekannten Versender" zertifiziert
Flottweg SE wurde zum "Bekannten Versender" zertifiziert
… weiterhin eine schnelle und zuverlässige Versorgung seiner Kunden rund um den Globus. Der Countdown läuft. Es gibt neue Rahmenbedingungen, wie Unternehmen ihre Luftfracht zum Stichtag 23.03.2013 abzuwickeln haben. Unternehmen, die dann weiterhin ihre Waren als "sicher" per Luftfracht versenden möchten, müssen vom Luftfahrtbundesamt (LBA) zertifiziert …
Bild: Bekannter Versender – die Übergangsfrist für Unternehmen läuft ausBild: Bekannter Versender – die Übergangsfrist für Unternehmen läuft aus
Bekannter Versender – die Übergangsfrist für Unternehmen läuft aus
… 3 Jahren zur Umstellung der Bekannte Versender-Sicherheitserklärung auf die Bekannte Versender-Sicherheitsprogramme läuft in rund 6 Monaten, am 25. März 2013, aus. Jedes Luftfracht versendende Unternehmen, das bis dato anhand von Sicherheitserklärungen gegenüber den autorisierten Speditionen Luftfracht sicher versendet hat, kann dann ohne ein vom Luftfahrtbundesamt …
Bundesregierung beschäftigt sich mit dem Thema "Bekannter Versender"
Bundesregierung beschäftigt sich mit dem Thema "Bekannter Versender"
… Zulassung als "Bekannter Versender" durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Kern der Anfrage an die Bundesregierung war die Tatsache, dass von den bislang rund 40.000 Bekannten Luftfrachtversendern bis zum Mai 2012 nur rund 700 Unternehmen vom LBA zugelassen waren. Lediglich von rund 4.200 weiteren Unternehmen liegen dem LBA bislang Interessensbekundungen …
Count-down läuft: Zulassungsantrag für Bekannte Versender
Count-down läuft: Zulassungsantrag für Bekannte Versender
Am 25.03. 2013 endet für Unternehmen die Zulassungsfrist zum bekannten Versender. Wichtige Änderung im Luftfracht-Sektor: Stellen Unternehmen bis zum 26.03.2013 keinen erfolgreichen Zulassungsantrag beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA), verlieren anerkannte bekannte Versender ihre Zulassung in Sachen sicherer Versandkette. Nur 44 von den zehntausend betroffenen …
Bild: Tag der Logistik 2011Bild: Tag der Logistik 2011
Tag der Logistik 2011
… Logistik. Jeder an seinem Standort, also unabhängig voneinander und dezentral. Die FR8 solutions GmbH hat an diesem Tag zum Thema "bekannter Versender" in der Luftfracht eine Veranstaltung im Raum München abgehalten. FR8 solutions ist eine Logistikberatung, die u.a. auf die Auditierung und Zertifizierung im Bereich Luftfrachtsicherheit spezialisiert ist. …
Sie lesen gerade: Der Bekannte Versender in der Luftfracht – was ist bis 2013 zu tun?