(openPR) Stichtag 01.01.2012:
Ab diesem Zeitpunkt soll es dann soweit sein, dass Unternehmen ihre Bilanz, die für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, elektronisch an das Finanzamt übermitteln müssen.
Dieses Verfahren wird vom Bundesministerium der Finanzen als so genannte E-Bilanz bezeichnet.
Die Vorgehensweise der elektronischen Übermittlung ist in dem extra hierfür neu entstandenen Paragraphen 5b im Einkommensteuergesetz geregelt.
Seit Februar 2011 nutzt die Finanzverwaltung die bis zum obigen Stichtag verbleibende Zeit, eine Test- bzw. Pilotphase durchzuführen.
Über die Durchführung dieser elektronischen Übermittlung wird rechtzeitig informiert werden.






