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Bundes-Hygienegesetz: Zum Ziel ist es noch weit

05.07.201112:38 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Initiative Infektionsschutz fordert umfassende Umsetzung „im Geiste des Gesetzes“

Berlin, 05.Juli 2011. Die Initiative Infektionsschutz begrüßt die vom Bundestag beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes und fordert nun eine schnelle Umsetzung. Mit der Gesetzesnovelle soll die Zahl der Krankenhausinfektionen maßgeblich reduziert werden. Die Umsetzung liegt nun bei den Ländern: Die Landesregierungen müssen eigene Hygieneverordnungen erlassen, welche die Realisierung der bundesweiten Hygienestandards regeln. Angepasst an lokale Verhältnisse können die Länder die vorgegebenen Maßnahmen sogar erweitern. Die Kritik von Fachverbänden und Experten, das Bundesgesetz sei zu kurz gegriffen und lückenhaft, bleibt bestehen.



„Das Handeln auf Bundesebene legt einen wichtigen Grundstein für die Verbesserung der Hygienesituation in Deutschland“, so Dr. Dr. Frank Kipp, leitender Krankenhaushygieniker am Institut für Hygiene des Universitätsklinikums Münster. „Unser Appell geht nun an die Länder, diese Bestimmungen konsequent umzusetzen und auch zu optimieren.“ In sieben Bundesländern gibt es bereits Hygieneverordnungen, von denen einige sogar über die Forderungen des Bundesgesetzes hinaus gehen. Mit der Gesetzesnovelle will die Bundesregierung eine rationale Antibiotika-Vergabe und die konsequente Umsetzung bestehender Hygieneempfehlungen fördern. „Entscheidend ist die Durchführung vor Ort in den Kliniken. Hier ist zielführende Unterstützung notwendig. Denn problematisch bleibt, dass Krankenhäuser die neuen Aufgaben und Anforderungen ohne zusätzliche finanzielle Mittel bewältigen sollen“, betont der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Rudolf Kösters.

Die Initiative Infektionsschutz unterstreicht, dass nur ein sektorenübergreifender Ansatz eine nachhaltige Infektionsprävention gewährleisten kann: Gerade an den Schnittstellen der Patientenbetreuung, wo die Gefahr einer Übertragung von Keimen groß ist, müssen Infektionsrisiken so gering wie möglich gehalten werden. Die neue Gesetzgebung der Bundesregierung ist hier beispielsweise lückenhaft: Leiter ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen werden – im Gegensatz zu Leitern von Krankenhäusern, Tageskliniken, Arzt- und Zahnarztpraxen – nicht dazu verpflichtet, notwendige Maßnahmen zur Vermeidung nosokomialer Infektionen zu treffen. Erst kürzlich haben Wissenschaftler in Braunschweiger Altenheimen eine 6-fach höhere MRSA-Prävalenz festgestellt, als vorab bei den untersuchten Heimbewohnern vermutet. Träger multiresistenter Erreger werden in Heimen oftmals nicht identifiziert. „Dabei gibt es eine Reihe infektionshygienischer Risiken im pflegerischen Bereich“, erläutert Dr. Stefan Schweitzer, Leiter der Abteilung Hygiene und Umweltmedizin im Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München. „Denn gerade bei älteren Menschen ist aufgrund der Multimorbidität ein höheres Infektionsrisiko gegeben.“

Im Gegensatz zum Bundesgesetz umfasst die seit Januar gültige Bayerische „Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen“ auch Pflegeeinrichtungen. Wegen der zunehmend kürzeren Verweildauer erfolgt die Versorgung aus dem Krankenhaus entlassener Patienten häufig nach Rückverlegung ins Heim. Dabei werden invasive medizinische Eingriffe, wie der Einsatz von Kathetern und offene Wundversorgung, vor Ort durchgeführt. „Bei allen Maßnahmen muss die Privatsphäre und Lebensqualität der Heimbewohner gewahrt bleiben. Die Realisierung des Infektionsschutzes in Pflegeheimen ist deshalb eine besonders anspruchsvolle Aufgabe, die den Erwerb von Spezialwissen und dessen Umsetzung durch Hygienefachpersonal, insbesondere durch die Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen, erfordert“, ergänzt Prof. Axel Kramer, Direktor des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald. Dem Bayerischen Modell folgend, steht es nun den anderen Ländern frei, die Neuregelungen der Bundesregierung zu erweitern und den Infektionsschutz auch für Heimbewohner zu verbessern.

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