(openPR) 08.06.2011. In den letzten Tagen brachen Unwetter in Teilen von Deutschland herein. Sie sorg-ten für Schäden, wie beispielsweise verbeulte Autos, unterspülte Straßen, vollgelaufene Keller, umgestürzte Bäume. Dabei kommt natürlich unmittelbar die Frage auf, wer diese Kosten über-nimmt.
Hagelschäden sind über die Wohngebäude- und Hausratversicherung versichert, wenn bei-spielsweise Wintergärten oder Fensterscheiben durch Hagel zerstört werden. Dringt durch ein zerstörtes Fenster Regenwasser in die Wohnung ein und werden Einrichtungsgegenstände be-schädigt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Wurden Autos durch Hagel beschädigt, übernimmt die Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden.
Durch heftige Regenfälle wurden vielerorts Keller überschwemmt. Was viele nicht wissen: Durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden können mit einer Elementarschaden-versicherung versichert werden, die zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung ab-geschlossen wird. Überschwemmungsschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkas-koversicherung abgedeckt.
Für Sturmschäden kommen die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung auf. Ab Windstärke 8 herrscht nach den Versicherungsbedingungen Sturm.
Die Heilbronner Verbraucherorganisation, Geld und Verbraucher e.V. (GVI), empfiehlt für den Schadensfall:
- Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer
- Veranlassen Sie Reparaturen erst nach Abstimmung mit dem Versicherer
- Dokumentieren Sie den Schaden vor der Beseitigung mit Fotos oder Beweisstücken (auch
Zeitungsberichte über Sturmereignisse können hilfreich sein)
- Leiten Sie umgehend Schadensabwehr ein, wenn höhere Folgeschäden drohen.
Mehr Hinweise zu Thema bietet die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im In-ternet unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ zur Verfügung.



