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Ärztetag: Ärzte für das Leben e.V. begrüßen Klarstellung zur Suizidbeihilfe - Kritik am Beschluss zur PID

06.06.201117:44 UhrGesundheit & Medizin
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(openPR) München (06.06.11). Ärzte für das Leben e.V. begrüßen den Beschluss des Deutschen Ärztetages in Kiel, in der (Muster-)Berufsordnung (MBO) zu verankern, dass die Tötung auf Verlangen sowie der medizinisch assistierte Suizid dem Arztberuf widersprechen. Ärzte für das Leben e.V. haben dies wiederholt verdeutlicht, zuletzt bei ihrer Jahrestagung im Mai 2011. Unser berufliches Selbstverständnis sieht den ärztlichen Einsatz als ausschließlich lebensdienliche Handlung.

Aufmerksam beobachten wir konträre Entwicklungen in Nachbarländern, in Teilen unserer Gesellschaft und die relativistischen Zeittendenzen mancher Ethikkommission, die wir als Verkehrungen des ärztlichen Berufs bedauern und ablehnen. Mit dem Beschluss des Ärztetages ist die von uns geforderte Klarstellung hinsichtlich des ärztlichen Beistands am Lebensende erfolgt. Wir wollen nicht, dass der „Arzt zum gefährlichsten Mann im Staate“ (Hufeland) für seine Patienten und Mitmenschen wird. Hilfe „zum Sterben“ lehnen wir ab.

Kritik am Beschluss zur Präimplantationsdiagnostik

Ärzte für das Leben e.V. bedauern den Beschluss des Ärztetages zur (vorerst noch) beschränkten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde ist jedem Menschenleben von Anfang an juristisch zu sichern. Jede versuchte „Stufung“ bedeutet Ungerechtigkeit, d. h., die ausnahmslos allen Menschen eigene Würde darf nicht einem wie auch immer „begründet“ eingeforderten Selbstbestimmungsrecht Anderer eingeschränkt oder geopfert werden. Dies gilt für das Gebiet der selektiven Embryonenvernichtung durch PID und den angestrebten Verbrauch durch Forschung.

Die rund 130.000 gemeldeten und zu 96% rechtswidrigen Abtreibungen pro Jahr, die vorgeblich „aus Verständnis und Hilfsbereitschaft für die Frauen“ von Ärzten durchgeführt werden, sind inzwischen die häufigste Ursache vorgeburtlicher „Kindersterblichkeit“. Dieses Faktum verbleibt uns als berufsethische Aufgabe zur Weiterbearbeitung.

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