(openPR) Das gestern im Bundeskabinett verabschiedete Gesetz sieht folgende Änderungen vor:
• Abschaffung des Rechtsanspruchs auf GZ, Umwandlung in Ermessensleistung
• Zugleich Kürzung des jährlichen Budgets von 1,8 Mrd. Euro auf 400 Mio. Euro (!)
• Kürzung der entscheidenden ersten Phase des GZ von neun auf sechs Monate
• Verlängerung des bei Gründung erforderlichen Restanspruches auf Arbeitslosengeld I von 90 auf 150 Tage
• Die Kürzungen sollen am 1.11.2011 ohne Übergangsregelungen in Kraft treten
Mit folgenden Auswirkungen ist zu rechnen:
• Massiver Rückgang des Gründungsgeschehens in Deutschland. 39 Prozent der Gründungen erfolgen aus der Arbeitslosigkeit, 35 Prozent mit Hilfe des GZ.
• Der ohnehin historisch niedrige Gründungssaldo in Deutschland (Existenzgründungen ./. Liquidationen) wird stark negativ werden; Deutschland wird in internationalen Vergleichen weiter zurückfallen
• Negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: 2010 haben sich mit dem GZ 146.500 Gründer selbst einen Arbeitsplatz geschaffen. In der Folge entstehen nach Berechnungen des IAB pro Gründer durchschnittlich 0,7 zusätzliche Arbeitsplätze (102.500). Diese rund 250.000 neuen Arbeitsplätze pro Jahr sind durch die Gesetzesänderungen gefährdet.
• Die Existenzgründungen erfolgen künftig unter erheblichem Druck: Eine kürzere Vorbereitungszeit führt zu qualitativen Einbußen, außerdem müssen die Gründer den Break-even drei Monate früher erreichen, was sehr viel häufiger zu einem Scheitern führen wird.
• Zögerliche Gründer erkennen die Selbständigkeit erst dann als Alternative, wenn es für eine Förderung zu spät ist. Sie verbleiben in der Arbeitslosigkeit und rutschen in den Arbeitslosengeld-2-Bezug.
• Andere Gründungswillige nehmen aufgrund fehlender Planungssicherheit Abstand von ihrer Gründung und verbleiben ebenfalls länger in der Arbeitslosigkeit, wodurch die Kosten lediglich verlagert werden.
• Die Ausgestaltung der Gesetzesänderungen führt dazu, dass junge Menschen, Frauen und Migranten besonders von den Kürzungen betroffen sein werden (vgl. Stellungnahmen des Verbands Deutscher Gründungsinitiativen VDG e.V. und des Deutsches Gründerinnen Forum DGF e.V.)
• Der GZ spielt eine wichtige Rolle bei der Kofinanzierung von ESF-Mitteln. Durch die Einsparungen beim GZ könnte es zur Reduzierung von EU-Mitteln zu Lasten des deutschen Arbeitsmarktes kommen.
Arbeitslose die ihre Selbständigkeit planen sollten ihre Zeitplanung entsprechend überprüfen und den Antrag auf Gründungszuschuss noch vor dem 1.11.2011 bei der für sie zuständigen Arbeitsagentur abgeben.
Informationen über die benötigten Unterlagen und Qualifikationen können per E-Mail an











