(openPR) Der Vermittlungsausschuss, der am 22.11.2011 zum „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ einberufen wurde, brachte keine Änderungen beim Thema Gründungszuschuss.
Viele Existenzgründer, die auf einen Gründungszuschuss in der bisherigen Form gehofft hatten, dürften enttäuscht sein. Der Vermittlungsausschuss hat keine Änderungsempfehlungen zu den drastischen Kürzungen beim Gründungszuschuss ausgesprochen. Unter dem Eindruck der anstehenden Gesetzesänderung hatte die Bundesagentur für Arbeit die für 2012 geplanten Ausgaben für den Gründungszuschuss bereits auf rund 1 Mrd. Euro reduziert. 2011 wurde noch fast doppelt so viel für dieses bewährte arbeitsmarktpolitische Instrument ausgegeben. Langfristig muss wahrscheinlich sogar noch mehr gespart werden.
Insbesondere die Umwandlung in eine Ermessensleistung verärgert die Befürworter der bisherigen Regelung zum Gründungszuschuss. Arbeitslosengeld 1-Empfänger hatten sich durch ihre Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung bislang einen Anspruch auf eine Förderung durch den Gründungszuschuss erworben. Die Entscheidung für eine selbständige Tätigkeit dürfte vielen Arbeitslosen nun wohl schwerer fallen, da mit dem Gründungszuschuss nicht mehr fest gerechnet werden kann. Darüber hinaus gibt es weitere Einschränkungen (http://www.gruenderdomain.de/beratungsthemen/foerdermittel-existenzgruendung/gruendungszuschuss.html), die eine Existenzgründung für viele Arbeitslose weniger attraktiv machen.













