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Der ePatient – Schreckgespenst für Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung?

09.05.201117:53 UhrGesundheit & Medizin
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(openPR) Ein Gespenst geht um in Digit@lien – das Gespenst des ePatienten. Alle Mächte des „alten“ Gesundheitsmarkts 1.0 haben sich zu einer heiligen Hetzjagd gegen dies Gespenst verbündet. Hetzjagd? Zumindest scheinen sich Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung vor einer neuen Einflussgröße auf dem Gesundheitsmarkt zu fürchten: dem Empowered Patient mit seiner digitalen Meinungsführerschaft. Entsprechend wollen sie Arztbewertungsportale im Internet geregelt sehen.



Patienten haben sich längst aus der ihnen traditionell zugewiesenen passiven Rolle im Behandlungsprozess befreit. Die Infrastruktur dazu hat ihnen das Web 2.0 geliefert. Das Herzstück der digitalen Kommunikationskultur sind Patientennetzwerke. Auf Plattformen wie Patientslikeme.com recherchieren Patienten nach Symptomen und Therapien, Medikationen und Alternativen. Patienten tauschen sich untereinander aus, auch über ihre Erfahrungen, die sie mit Ärzten und Krankenkassen gemacht haben. Dass dies durchaus sehr subjektiv vonstatten gehen kann, versteht sich von selbst. Und dass dies im Falle negativen Feedbacks dem betroffenen Arzt ein Dorn im Auge ist, ebenfalls.

Zur Thematik der Arztbewertungsportale im Internet hat nun der Vize-Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, ein Statement abgegeben. Dessen Tenor lautet: Bewertung ja, aber nur nach fairen Spielregeln.

Aber was ist fair? Und vor allem: was sind die Spielregeln? Diese sind dabei gleich mitgeliefert worden, denn der nun in der zweiten Auflage erschienene Ratgeber „Gute PraxisBewertungsportale. Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale“ definiert einen für Nutzer wie auch Anbieter geeigneten Qualitätsstandard, „der ein seriöses und nicht interessengeleitetes Angebot zu erkennen hilft“.

Insgesamt 40 Qualitätskriterien haben die Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung durch das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ entwickeln lassen. Neben mehr Patientenorientierung und Patientenzufriedenheit erhoffen sie sich auch das Ende der anonymen Internetbewertungen.

Qualitätskriterien als Guideline
Es handelt sich meines Erachtens um nichts Geringeres als den Versuch, Guidelines zu etablieren. Unternehmen verfassen Guidelines zur Nutzung von Social Media, um ihren Mitarbeiter vorzuschreiben, was erwünscht und was verboten ist. Wohlgemerkt: Unternehmen für ihre Mitarbeiter, was berechtigt wie auch verständlich ist. Mit den Standards jedoch erlassen die ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften Guidelines für Patienten und Seitenbetreiber. Das ist geradeso, als würde der Hase dem Igel en detail vorschreiben, wie er zu laufen habe.

Geht es nach den Standesvertretungen, haben Seitenbetreiber explizit darauf hinzuweisen, „dass Bewertungen allenfalls Einschätzungen zu einzelnen Aspekten der Versorgung und Betreuung durch Arzt beziehungsweise Praxispersonal geben können“. Darüber hinaus stellen sie sicher, „dass Einträge in Freitextfeldern redaktionell zu festgelegten Zeiten geprüft werden“. Auch räumen seriöse Seitenbetreiber „betroffenen Ärzten die Möglichkeit zu Gegendarstellung und / oder Widerspruch ein“.

Vieles von dem, was die „Gute Praxis Bewertungsportale“ regeln möchte, ist natürlich sinnvoll. Ich kann mich jedoch nicht des Eindrucks erwehren, dass es sich hier unterschwellig um die Aufrechterhaltung eines irgendwie gearteten Status quo und damit um Bevormundung der Patienten handelt. Dazu liefert das Statement des Aufraggebers letzte sachdienliche Hinweise.

Das Grundübel bei solchen Formen der Arztbewertung bestehe, so Montgomery, nach wie vor darin, dass anonyme Internetbewertungen nicht nachprüfbar seien. Hinzu komme, dass Patienten die wirklich wichtigen Kriterien kaum nachprüfen können, Themen wie Hygiene etwa oder ob die medizinischen Gerätschaften auf dem neuesten Stand seien und der Arzt die fachliche Qualifikation erfülle. Das allein wüssten nur die ärztliche Körperschafen und die dafür zuständigen staatlichen Stellen.

Und damit ist klar, wer über das, was wichtig ist, entscheidet. Nicht die Patienten. Das ist so arrogant wie restaurativ. Aber lesen Sie selbst:

„Es ist ganz natürlich, dass Patientinnen und Patienten daran interessiert sind, sich im Internet Informationen über Ärztinnen und Ärzte beschaffen zu können. In Arztbewertungsportalen werden Informationen von Patienten für Patienten bereitgestellt, die im Einzelfall sinnvoll sein können. Die Einschätzungen können durchaus zu mehr Patientenorientierung und Patientenzufriedenheit beitragen.“

Okay, es geht um harte Fakten. Den Patienten wird jedoch in toto abgesprochen, sich dazu äußern zu können. Von weichen Faktoren ist zudem überhaupt keine Rede. Dabei sind es gerade doch diese Dienstleistungs-Faktoren, die für Patienten relevant sind: Behandlungsqualität, Patientenzufriedenheit, Patientensicherheit, Zeitmanagement, Organisation, persönliche Ansprache usw.

Wovor sich die Standesvertretungen fürchten, wird überdies klar, wenn man liest, was die ÄZQ am AOK-Arztnavigator so toll fand. Nicht nur, dass 35 von 40 ihrer Kriterien erfüllt wurden. Nein, weil es keine Freitextbewertungen gebe, die Frageformen eher positiv seien und dadurch die Patienten nicht dazu verleiteten, ihren Frust abzuladen. Oha.

Wie verzweifelt muss ein ganzer Berufsstand sein, wenn er solche Guidelines erlässt?

Warum wird Health 2.0 nicht zu allererst als Chance begriffen? Denn Social Media ermöglichen Ärzten nicht nur ein Update ihres eigenen Wissens, sondern auch den fachlichen Austausch und den aktiven Einbezug des Patienten in den Behandlungsprozess. Dadurch entsteht ein großes Potenzial für die Verbesserung der Qualität der medizinischen Versorgung.

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