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Hautkrebs-Screening: Mehr als die Suche nach Tumoren

05.05.201113:43 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Ärzte geben Tipps zum individuellen Schutz vor Hautkrebs

Bonn (sts) – Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine standardisierte Ganzkörperuntersuchung auf Hautkrebs. „Bösartige Hautveränderungen können dabei früh und so zumeist in einem gut behandelbaren Zustand entdeckt werden“, erläutert Professor Dr. Eckhard Breitbart, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention. „Besonders wichtig ist dies beim malignen Melanom, denn kaum ein anderer Tumor ist derart aggressiv.“ Bei der Untersuchung geben die Ärzte auch Tipps zum individuellen UV-Schutz. Denn der größte Risikofaktor für Hautkrebs ist leicht vermeidbar: die UV-Strahlen. „Wer sich umsichtig in der Sonne verhält und die künstliche UV-Strahlung aus Solarien meidet, senkt sein individuelles Hautkrebsrisiko dauerhaft“, betont Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe.



Derzeit erkranken in Deutschland jährlich etwa 195.000 Menschen neu an Hautkrebs, 24.000 davon am besonders gefährlichen malignen Melanom. Dieser Tumor bildet, in Abhängigkeit von seiner Eindringtiefe, bereits sehr früh Tochtergeschwülste. Männer erkranken durchschnittlich mit 64 Jahren, Frauen mit 58 Jahren daran. Zunehmend sind aber auch junge Erwachsene betroffen. Rund 3.000 Erkrankte sterben jährlich an den Folgen des Tumors.

Das wichtigste Ziel des Screenings ist daher, Hautkrebs in einem frühen und damit gut heilbaren Stadium zu entdecken. So kann die Zahl der Todesfälle am malignen Melanom gesenkt und die Lebensqualität der Betroffenen erhalten werden. Das Früherkennungsangebot wird von den Versicherten genutzt: Seit Einrichtung des Hautkrebs-Screenings im Jahr 2008 haben bereits über 13,5 Millionen Menschen der insgesamt 45 Millionen Anspruchs¬berechtigten ihre Haut untersuchen lassen. „Wir sind zuversichtlich, dass durch diese Früherkennungsmaßnahme schon bald deutlich weniger Menschen an bösartigen Hauttumoren sterben werden als bisher“, so Nettekoven.

Berechtigt zur Durchführung des Screenings sind etwa 3.000 Dermatologen und 35.000 Hausärzte, die sich dafür speziell qualifiziert haben. Die Adressen dieser Ärzte finden Interessierte unter www.hautkrebs-screening.de. Die Untersuchung wird vom Arzt ohne weitere Hilfsmittel mit bloßem Auge durchgeführt. Sie geht schnell und ist schmerzlos. Zunächst stellt der Arzt Fragen zu eigenen und familiären Vorerkrankungen, danach folgt eine standardisierte visuelle Untersuchung der gesamten Körperoberfläche. Dabei betrachtet der Arzt den ganzen Körper, von der behaarten Kopfhaut bis zu den Fußsohlen, inklusive aller Hautfalten, der Mundschleimhäute und des Genitals. Äußert der Arzt eine Verdachtsdiagnose, erfolgt eine Gewebeentnahme. Denn nur durch eine feingewebliche Untersuchung im Labor kann letztendlich geklärt werden, ob sich der Verdacht auf Hautkrebs bestätigt oder nicht. „Im Anschluss an die Untersuchung informiert der Arzt über den richtigen Umgang mit natürlichen und künstlichen UV-Strahlen, ermittelt mögliche individuelle Risikofaktoren und informiert über das Angebot weiterer gesetzlicher Krebs-Früherkennungsuntersuchungen“, so Breitbart. Eine Praxisgebühr fällt nicht an.

Zu den Themen Prävention und Früherkennung von Hautkrebs bieten die Deutsche Krebshilfe und die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention kostenloses Informationsmaterial an. Ratgeber, Faltblätter und Sonnenmützen für Kinder können kostenlos bestellt werden bei der Deutschen Krebshilfe e.V., Postfach 1467, 53004 Bonn, oder im Internet unter www.krebshilfe.de.

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Hintergrund-Info: Tipps zum Schutz vor Hautkrebs

Jeder Sonnenbrand erhöht das Hautkrebsrisiko. Daher ist ein umfassender Sonnenschutz wichtig:
• Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr meiden.
• Eine schützende Kleidung mit Kopfschutz, T-Shirt oder Hemd sowie Bermudas aus leichtem, aber sonnendichtem Gewebe, Schuhen, die den Fußrücken ausreichend bedecken, und eine Sonnenbrille mit UV-A- und UV-B-Schutz. Beim Baden ein T-Shirt tragen.
• Alle unbedeckten Körperstellen mit einem Sonnenschutzmittel eincremen (Lichtschutzfaktor 20, auf UV-A- und UV-B-Schutz achten). Sonnencremes sollten jedoch nicht dazu genutzt werden, den Aufenthalt in der Sonne unverhältnismäßig lange auszudehnen.
• Solarien nicht zu kosmetischen Zwecken nutzen. Denn wer vor dem 30. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt, steigert sein Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, um bis zu 75 Prozent. Seit 2009 ist die Solariennutzung für unter 18-Jährige gesetzlich verboten.


Bonn, 5. Mai 2011

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