openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Anwendung der 1%-Methode

Bild: Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Anwendung der 1%-Methode

(openPR) Stuttgart, 03. Mai 2011 - Wenn Fahrzeuge im Betriebsvermögen vom Unternehmer auch privat genutzt werden, ist die private Nutzung den Ertragsteuern sowie der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Um den Wert der privaten Nutzung für steuerliche Zwecke zu ermitteln, stehen dem Unternehmer verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Er kann ein Fahrtenbuch führen; allerdings sind die Anforderungen, die das Ertragsteuerrecht zur Anerkennung des Fahrtenbuchs stellt, sehr hoch. Oder er wählt die Pauschalierung mittels 1%-Methode. Diese Methode wendet das Finanzamt auch an, wenn es das Fahrtenbuch nicht anerkennt. Hier kommt gegebenenfalls auch die Kostendeckelung (Ansatz der Kfz-Nutzung höchstens mit den angefallenen Kosten) zum Tragen.

Der BFH hat nun entschieden, dass die Bewertung der privaten Nutzung für ertrag- und umsatzsteuerliche Zwecke unterschiedlich sein darf. Kerngedanke ist, dass das Umsatzsteuerrecht keine vergleichbar hohen Anforderungen an ein „Fahrtenbuch“ stellt wie das Ertragsteuerrecht. Führt der Unternehmer ein Fahrtenbuch, welches auch ertragsteuerlich anerkannt wird, ist er ertrag- und umsatzsteuerlich an die Werte hieraus gebunden. Ist die 1%-Nutzung günstiger, kann er im Nachhinein natürlich diese Methode wählen.

Wendet der Unternehmer ertragsteuerlich die 1%-Methode an, kann er umsatzsteuerlich die private Nutzung trotzdem mittels geeigneter Aufzeichnungen über das Verhältnis betrieblicher und privater Fahrten bewerten. Es muss kein „ordnungsgemäßes Fahrtenbuch“ im Sinne des Ertragsteuerrechts vorliegen. Gleiches gilt, wenn die Kostendeckelung zur Anwendung käme. Dies spart Umsatzsteuer, wenn die private Nutzung laut Aufzeichnungen geringer ausfällt als der ermittelte Betrag nach der 1%-Methode!

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 533859
 520

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Anwendung der 1%-Methode“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von RTS • Steuerberater • Wirtschaftsprüfer • Unternehmensberater

Bild: Unternehmer der Region Stuttgart treffen sich zum 5. „Querdenken“Bild: Unternehmer der Region Stuttgart treffen sich zum 5. „Querdenken“
Unternehmer der Region Stuttgart treffen sich zum 5. „Querdenken“
Am 10. Oktober 2014, fand der 5. Unternehmertreffen im Steigenberger Graf Zeppelin Stuttgart statt. Drei unterschiedliche Fachvorträge zum Thema Motivation warteten auf das Fachpublikum, welches aus 200 Unternehmern und Geschäftsführern von klein- und mittelständischen Unternehmen der Region bestand. Ausrichter der Veranstaltung waren das Bankhaus Bauer AG und die RTS Steuerberatungsgesellschaft KG. Dr. Carl Naughton referierte zum Thema „Kribbeln im Kopf“ während Rolf Schmiel, Autor des Buches „Senkrechtstarter – Wie aus Frust und Niederla…
Bild: Sonn- und Feiertagszuschläge an GmbH-Gesellschafter-GeschäftsführerBild: Sonn- und Feiertagszuschläge an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Sonn- und Feiertagszuschläge an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
Stuttgart, 19. Februar 2013 - Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, erhalten hierfür von ihrem Arbeitgeber oftmals eine zusätzliche Vergütung zum Arbeitslohn in Form von Sonn- und Feiertagszuschlägen. Diese Zuschläge sind im Rahmen des § 3 EStG einkommensteuerfrei. Besondere Vorsicht ist allerdings dann geboten, wenn eine GmbH ihrem Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer Sonn- und Feiertagszuschläge ausbezahlt. Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass diese Zahlungen regelmäßig nicht Arbeitslohn, sondern verdeckte Gewinnaus…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Umsatzsteuer auf Sachspenden massive Hürde für spendenbereite UnternehmenBild: Umsatzsteuer auf Sachspenden massive Hürde für spendenbereite Unternehmen
Umsatzsteuer auf Sachspenden massive Hürde für spendenbereite Unternehmen
… & Young GmbH (EY) erstellte Broschüre „Spenden statt entsorgen!“ auf. Ein bundeseinheitlicher Erlass des Bundesfinanzministeriums über die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage würde Rechtssicherheit für spendenwillige Unternehmen schaffen und könnte letztendlich zu einer Umsatzsteuerbefreiung auf Sachspenden an gemeinnützige Organisationen führen. …
Bild: Besteuerung von KI: Umsatzbesteuerung von Instituten und Vorsteuerabzug, 22. Nov. 2018 in Offenbach/MainBild: Besteuerung von KI: Umsatzbesteuerung von Instituten und Vorsteuerabzug, 22. Nov. 2018 in Offenbach/Main
Besteuerung von KI: Umsatzbesteuerung von Instituten und Vorsteuerabzug, 22. Nov. 2018 in Offenbach/Main
… Anwendung von Steuerbefreiungen für Bank- und Finanzdienstleistungen und der Ermittlung der abziehbaren Vorsteuern. Des Weiteren werden die Voraussetzungen der umsatzsteuerlichen Organschaft und Auswirkungen von Insolvenzverfahren von Bankkunden auf die Umsatzsteuer-Position der Institute ausgeführt. Die erfahrenen Referenten erläutert die Themen jeweils …
Rot-grüne Arbeitgruppe schlägt Entlastung der Kommunen um drei Milliarden Euro vor
Rot-grüne Arbeitgruppe schlägt Entlastung der Kommunen um drei Milliarden Euro vor
… schnell, spuerbar und nachhaltig gestaerkt. Dabei wird eine finanzielle Entlastung der Staedte und Gemeinden im Umfang von drei Milliarden Euro jaehrlich erreicht. Die Bemessungsgrundlage der kuenftigen Gemeindewirtschaftsteuer soll gegenueber dem geltenden Recht nicht nur durch die Einbeziehung der Freiberufler, sondern auch durch eine Stabilisierung der …
Bild: Umsatzsteuer 2016, 18. Februar 2016, Frankfurt/MainBild: Umsatzsteuer 2016, 18. Februar 2016, Frankfurt/Main
Umsatzsteuer 2016, 18. Februar 2016, Frankfurt/Main
… es wieder zahlreiche Neuregelungen und Änderungen bei der Umsatzsteuer, die in der Praxis für Irritationen sorgen. Davon betroffen sind u.a. die umsatzsteuerliche Organschaft, das Thema Reihengeschäfte, die Behandlung von Bauleistungen sowie die Belegnachweise für umsatzsteuerliche Sachverhalte. Bei dieser Veranstaltung "Umsatzsteuer 2016" am 18. Februar …
Bild: Matthias Winkler referiert bei AGN-Treffen zur UmsatzsteuerBild: Matthias Winkler referiert bei AGN-Treffen zur Umsatzsteuer
Matthias Winkler referiert bei AGN-Treffen zur Umsatzsteuer
… Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kongressen stelle aber gerade im Bereich des produzierenden Mittelstands ein wichtiges Marketingelement dar und die umsatzsteuerliche Beurteilung der betreffenden Leistungen sei daher auch eine zentrale Einflussgröße. "Die geänderte EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL) mit Stand vom 16. März …
Bild: Praxis-Wissen Leasing-Bilanzierung – Online-Seminar am 18. Juni 2025Bild: Praxis-Wissen Leasing-Bilanzierung – Online-Seminar am 18. Juni 2025
Praxis-Wissen Leasing-Bilanzierung – Online-Seminar am 18. Juni 2025
… und bilanziellen Grundlagen des Mobilien-Leasings, darunter:– die Einordnung nach Handels- und Steuerrecht,– Finanzierungs-Leasing im Sinne des BMF-Schreibens,– Sale-and-lease-back-Gestaltungen,– umsatzsteuerliche Besonderheiten sowie– die Bilanzierung nach IFRS 16, gültig seit dem 01.01.2019.Ein besonderer Fokus liegt auf der bilanziellen Behandlung …
Bild: Die Umsatzsteuer entsteht unabhängig von der RechnungBild: Die Umsatzsteuer entsteht unabhängig von der Rechnung
Die Umsatzsteuer entsteht unabhängig von der Rechnung
… vorfinanzieren, da die Steuer meist schneller an das Finanzamt überwiesen werden muss als die Kunden zahlen. Das System wird daher auch als umsatzsteuerliche Sollversteuerung bezeichnet, da die Umsatzsteuer bereits dann entsteht, wenn das Unternehmen durch die Leistungserbringung einen Vergütungsanspruch gegenüber dem Kunden erwirbt. Da die Vorfinanzierung …
Bild: Vorsteuer und Umsatzbesteuerung bei betrieblichen FahrzeugenBild: Vorsteuer und Umsatzbesteuerung bei betrieblichen Fahrzeugen
Vorsteuer und Umsatzbesteuerung bei betrieblichen Fahrzeugen
… wie bei der Einkommensteuer, allerdings mit zwei Unterschieden bei der Berechnung. Einerseits zählen die nicht mit Vorsteuer belasteten Ausgaben auch nicht zur Bemessungsgrundlage, andererseits aber gilt die pauschale Kürzung für Elektro- und Hybridfahrzeuge nicht für die Umsatzsteuer. +1 %-Regelung: Ermittelt der Unternehmer für die Einkommen steuer …
Umsatzsteuer-Check – Liquidität erhalten
Umsatzsteuer-Check – Liquidität erhalten
Die fortschreitende Internationalisierung und der zunehmende Online-Handel bieten für Unternehmer eine Menge Möglichkeiten. Gleichzeitig wird es schwieriger, eine zutreffende umsatzsteuerliche Einordnung der Leistungen vorzunehmen. Gilt in der Regel, dass der Unternehmer durch die Umsatzsteuer finanziell nicht belastet ist, lässt sich dies in der Praxis …
Bild: Der Blumenstrauß für den Kunden wird größerBild: Der Blumenstrauß für den Kunden wird größer
Der Blumenstrauß für den Kunden wird größer
… den Bruttobetrag, also 40 Euro inklusive Umsatzsteuer! Wird der Betrag auch nur um einen Cent überschritten, fällt der gesamte Betrag in die Bemessungsgrundlage. Insbesondere Agenturen, die im Kundenauftrag Incentives organisieren, sollten immer auch die steuerlichen Besonderheiten im Auge behalten, damit sie sich nicht schadenersatzpflichtig gegenüber …
Sie lesen gerade: Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Anwendung der 1%-Methode