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Namenswechsel beim Leipziger Bauträger LIMAG

(openPR) Der durch den Verkauf von so genannten „Steuerspar-Immobilien“ bekannt gewordene Leipziger Bauträger LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH hat sich mit Eintrag in das Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen vom 11.03.2011 in „Ground – Immobilienhandelsgesellschaft mbH“ umbenannt und ihren Geschäftssitz in die beschauliche Kleinstadt 37136 Seulingen verlegt.



Viele Kapitalanleger, die eine Eigentumswohnung von der LIMAG gekauft haben, sind nun verunsichert. Allgemein bekannt ist, dass normalerweise die Umbenennung einer Bauträgerfirma mit gleichzeitiger Veränderung des Geschäftssitzes nichts Gutes bedeutet. Ob dies im vorliegenden Fall ebenso ist, kann nur gemutmaßt werden. Die LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH ist vor verschiedenen deutschen Gerichten mehrfach auf Rückabwicklung von Eigentumswohnungen verklagt worden.

Die Kanzlei Dr. Schulte hat vor dem Landgericht Berlin bereits erfolgreich gegen die LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH geklagt. Die LIMAG war daraufhin von dem Landgericht Berlin verurteilt worden, eine von Ihr verkaufte Eigentumswohnung zurückzunehmen und den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Rechtsanwalt Kim Oliver Klevenhagen, Partner der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, ist davon überzeugt, dass die nunmehr erfolgte Veränderung an den rechtlichen Gegebenheiten für eine Inanspruchnahme nichts geändert hat: „Die Ground – Immobilienhandelsgesellschaft mbH ist Rechtsnachfolgerin der LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungs GmbH und insoweit für ihre Vorgängergesellschaft weiterhin die richtige Ansprechpartnerin.“

Gegenwärtig vertritt die Kanzlei Dr. Schulte die in erster Instanz erfolgreichen Mandanten auch im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Allerdings ist das Verfahren vor dem Landgerichts Berlin auf Rückabwicklung
kein Einzelfall. Die LIMAG Grundbesitz- und Verwaltungs GmbH ist mehrfach auf Rückabwicklung und Schadensersatz verklagt worden.

„Die Haftung des Verkäufers für die Falschberatung der von ihm eingesetzten Vertriebe ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit den achtziger Jahren. Das Urteil des Landgerichts Berlin war deshalb zu erwarten und zeigt, dass es sich für geschädigte Anleger lohnen kann, nicht aufzugeben, sondern den Kampf auch mit einem vermeintlich stärkeren Gegner aufzunehmen.“, sagt Rechtsanwalt Klevenhagen.

Kim Oliver Klevenhagen, Rechtsanwalt
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