(openPR) Trier, 27.04.2011 - „Unseriös, teuer, Hungerlohn“: Diese Attribute verbinden viele Arbeitslose mit dem Begriff der privaten Arbeitsvermittlung. CONCEPT Solutions e. K. als private Arbeitsvermittlung mit Sitz in Trier erklärt die Unterschiede zwischen der Bundesagentur für Arbeit, Personaldienstleistern im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) und der privaten Arbeitsvermittlung.
Ein Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit betreut im Bundesdurchschnitt 220 Arbeitssuchende. Eine individuelle Betreuung und intensive Bemühungen um neue Beschäftigungsmöglichkeiten bleiben zwangsläufig auf der Strecke. Wegen des Zeitdrucks werden die Arbeitslosen nicht immer über die Möglichkeiten einer effektiven Stellensuche informiert. Eine dieser Möglichkeiten besteht aus der Zusammenarbeit mit privaten Arbeitsvermittlern (PAV). Die Mitarbeiter der CONCEPT Solutions leisten häufig Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit bei Bewerbern da die Arbeitsweise der privaten Arbeitsvermittler nur unzureichend bekannt ist.
Nach einer Arbeitslosigkeit von 6 Wochen haben Arbeitslose einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Dieser kann unbürokratisch bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Der Vermittlungsgutschein ist kostenlos erhältlich.
Sie haben einen Vermittlungsgutschein: wie geht’s weiter?
Fertigen Sie so viele Kopien wie Sie möchten vom Vermittlungsgutschein an. Damit sollten Sie möglichst viele private Arbeitsvermittler kostenlos beauftragen Sie bei der Stellensuche zu unterstützen. Zehn Vermittler finden mehr passende Stellen als einer alleine. Nutzen Sie die guten Kontakte der PAV zu den Unternehmen, denn nicht alle freien Stellen werden der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Ein privater Arbeitsvermittler betreut erheblich weniger Arbeitslose als ein Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Gute private Arbeitsvermittler stellen die intensive Betreuung der Klienten an erste Stelle. Ihr Ziel sind erfolgreiche Vermittlungen, denn nur dann erhalten sie von der Bundesagentur für Arbeit ein Honorar. Der Vermittlungsgutschein ermöglicht den Arbeitslosen das komplette Dienstleistungsangebot der PAV kostenlos zu nutzen.
Private Arbeitsvermittlung = Zeitarbeit?
Nein. Private Arbeitsvermittler entlasten Unternehmen bei der Bewerberauswahl. Bei den ausgeschriebenen Stellen der CONCEPT Solutions handelt es sich ausschließlich um Festanstellungen. Die PAV ist nicht Arbeitgeber, sondern lediglich Vermittler zwischen Unternehmen und Bewerbern. Erfolgreiche Vermittlungen enden in einem ganz normalen Arbeitsvertrag mit üblichen tariflichen Bedingungen.
Die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) ist ein ganz anderes Beschäftigungsmodell: Wer einen Vertrag mit einer Zeitarbeitsfirma abschließt wird üblicherweise nach Zeitarbeitstarif (z. B. IGZ-Tarif) entlohnt und je nach Bedarf an verschiedene Unternehmen „ausgeliehen“.
Die private Arbeitsvermittlung hat grundsätzlich nichts mit Zeitarbeitsunternehmen gemeinsam.
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CONCEPT Solutions e. K., Weidegasse 50, 54290 Trier
www.concept-solutions.de /
Tel. 0651 69930034











