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Fristverlängerung für Vermittlungsgutscheine

26.10.200611:01 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Fristverlängerung für Vermittlungsgutscheine

(openPR) Private Arbeitsvermittler können aufatmen: Das zurzeit bis Jahresende befristete Vermittlungsgutscheinverfahren soll es auch 2007 noch geben. So zumindest wird zurzeit die Gesetzesänderung vorbereitet.
Aber können private Vermittler wirklich aufatmen? Die Branche der privaten Arbeitsvermittler ist wie keine weitere von den politischen Entscheidungen zum Arbeitsmarkt abhängig. Sie wurde durch die Öffnung der Gewerbefreiheit von der Politik geschaffen und finanziert sich aus unterschiedlichen Gründen heute noch überwiegend über den Vermittlungsgutschein. Ob sich dieses Arbeitsmarktinstrument überhaupt bewährt hat oder nicht, darüber gibt es sehr unterschiedliche Gutachten, Evaluationen und Meinungen. Es weiß noch keiner wirklich, wie es auf diesem Gebiet weitergehen soll.


Die lange politische Stille hat bereits jetzt viele kleinere Arbeitsvermittlungen zum Aufgeben gezwungen – andere haben sich geschäftlich umorientiert oder sich eine Marktnische gesucht. Welcher Unternehmer kann sich Investitionen leisten, wenn seine politische Zukunft und Richtung nicht bekannt ist? Wenn er nicht weiß, ob er im nächsten Jahr mit seiner Dienstleistung noch gewünscht ist und eine Existenzberechtigung hat? Wenn ihm völlig unbekannt ist, in welche Richtung er sich künftig orientieren soll? Investieren heißt auch, sich weiterzubilden, Know How zu entwickeln, sich Spezialwissen anzueignen und sich durch Qualitätsarbeit dem Wettbewerb zu stellen.
Dabei wird das Potenzial der privaten Arbeitsvermittlung nicht ausgeschöpft. Beispielsweise hat ein Vermittler in der Regel einen „richtigen“ Beruf erlernt und Berufserfahrungen. Er hat also vertiefte und spezielle Branchenkenntnisse, auf die er in seiner Arbeit zurückgreifen kann. Manchmal kommt er selbst aus der Arbeitslosigkeit und kennt die Probleme der Arbeitsuchenden aus eigenem Erleben ganz genau. Er kann sich spezialisieren. Nicht zuletzt arbeitet er – bei Strafe seines Unterganges – als Unternehmer erfolgsorientiert. Alles das unterscheidet den privaten Arbeitsvermittler von einem Vermittler der Arbeitsagentur.
Wenn jetzt das Vermittlungsgutscheinverfahren um ein weiteres Jahr verlängert wird, um in Ruhe über Veränderungen bei der Arbeitsvermittlung nachdenken zu können, ist das für die Vermittler nur ein „langsameres Sterben“. Und: Dass trotzdem - kurzfristig und rückwirkend – manchmal auch befristete Regelungen fast unbemerkt geändert werden, haben Unternehmer schmerzhaft erst in diesem Jahr mit der Arbeitslosenversicherung erfahren müssen.
Es wird zurzeit im Zusammenhang mit den Evaluationen der Arbeitsmarktinstrumente mehr oder weniger laut darüber nachgedacht, den privaten Vermittlern die Aufgabe der Vermittlung „marktferner“ Kunden der Arbeitsagentur zu übertragen – wobei es sich hier um einen noch nicht genau definierten Personenkreis, wohl aber zumindest um Arbeitsuchende mit langer Arbeitslosigkeit und vielfachen Vermittlungshemmnissen, handelt.
Wenn das wirklich so sein soll, muss der Branche der privaten Arbeitsvermittler eine angemessene Frist der Vorbereitung eingeräumt werden. Sie müssen Gelegenheit bekommen, sich der neuen Aufgabe zu stellen und sich beispielsweise im Vorfeld umfangreiches und vertieftes Wissen bei der berufsbezogenen Eignungsbeurteilung in Verbindung mit Fördermöglichkeiten anzueignen. Und - man muss aus betriebswirtschaftlicher Sicht heraus auch neu über die Vergütungen nachdenken.
Wenn im nächsten Jahr eine Neuausrichtung der Arbeitsvermittlung kommen soll, muss man jetzt schon mit den Vorbereitungen dafür anfangen.

Martina Oestreich
ASAF-Personal
Pohrtstraße 62
15345 Eggersdorf
Telefon: 03341-472553
Fax: 03341-47188
Email: E-Mail
www.arbeitsvermittlung-mol.de

ASAF-Personal (Arbeit-Suchen-Arbeit-Finden) hat sich geschäftlich aus einem Einzel-Unternehmen der Personal- und Arbeitsvermittlung entwickelt. Die Erfahrungen im Tagesgeschäft eines Vermittlers - insbesondere aber die Weiterbildungen im Maklergeschäft, zur Fachkraft für Personalvermittlung (IHK), das Intensivtraining zur DIN 33430 sowie die zahlreichen Kritiken zur Branche der Arbeitsvermittlung in der Öffentlichkeit - haben mich veranlasst, über das Thema Qualität intensiver und tiefgründiger nachzudenken. Dabei steht die Kundenzufriedenheit stets im Mittelpunkt.

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