(openPR) Bühlertal, den 19.04.2011
Die privaten Krankenversicherungen waren es, die Maßnahmen gegen überteuerte Forderungen der Apotheken einleiteten, Geld zurück verlangten und somit den Unmut der Apotheker auf sich zogen. Das ging schon bis zum Landgericht Koblenz, das einen Fall verhandelte. Während die PKV die übertriebenen Forderungen als unrechtmäßig betrachtete, meinte die betroffene Apotheke, dass ihr das Geld zustehe. Schon kurz nach Verfahrensbeginn äußerte das Gericht jedoch die Meinung, dass die PKV im Recht sei. Grundsätzlich sollten Patienten, die mit hohen Nachforderungen konfrontiert werden, die Ruhe bewahren und sich zunächst einmal mit ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen.
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