(openPR) Augsburg 11. April 2011 Die Arbeit des Bundesverband Initiative 50Plus e.V. ist gemeinnützig. Das zuständige Finanzamt in Mühldorf am Inn hat am 8. April 2011 entschieden (AZ 141/107/30429), dass die Körperschaft Bundesverband Initiative 50Plus e.V. nach der eingereichten Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff AO dient und zu den in § Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gehört. Der Bundesverband Initiative 50Plus e.V. ist berechtigt, für Spenden, die ihm zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
"Der Bundesverband Initiative 50Plus will große Anstrengungen unternehmen, den Bereich der Bildung für Menschen 50Plus auszubauen. Dafür sind wir auf die Unterstützung von privaten Spendern angewiesen, da wir als private Initiative keine öffentlichen Gelder in Anspruch nehmen." so Wolfgang Schmidt-Dahlberg vom Bundesverband Initiative 50Plus.













