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Patientenverfügung – besser rechtzeitig vorsorgen

05.04.201115:30 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Patientenverfügung – besser rechtzeitig vorsorgen
Die EU-Versandapotheke rät
Die EU-Versandapotheke rät

(openPR) Am 7. April jährt sich wieder der Weltgesundheitstag. Ein guter Tag, um an gesundheitliche Fragen zu denken, an die man sonst eher ungern denkt – wie die Frage nach der Vorsorge im Krankheitsfall.

Die Medizin macht heutzutage immer größere Fortschritte. Zweifellos eine erfreuliche Entwicklung. Diese Fortschritte bringen jedoch vermehrt die Situation mit sich, dass Menschen Behandlungen erhalten, die sie im Zustand vollen Bewusstseins ablehnen würden. Das mag aus unterschiedlichen Gründen geschehen – sei es, weil sie die Behandlung menschenunwürdig empfinden, sei es aufgrund großer Schmerzen, die mit der medizinischen Behandlung einhergehen. Um solche Situationen zu vermeiden, kann man aber heutzutage vorbeugen.



In schwierigen Situationen selbstbestimmt leben

Aber auch im gesundheitlichen Krisenfall geht das Leben um den Betroffenen herum weiter. Es entstehen unvorhergesehene Probleme. Denn jemand muss sich um rechtliche, wirtschaftliche oder finanzielle Angelegenheiten kümmern. Wer hier nicht vorsorgt, wird von einem hauptberuflichen Betreuer vertreten, der von einem Betreuungsgericht eingesetzt wird.
Diese Betreuer und Bevollmächtigten treten mit Versicherungen, Banken und Behörden in Kontakt. So ehrenwert die Tätigkeit dieser Betreuer ist – die Vorstellung, dass ein Fremder damit betraut wird, dürfte den meisten Menschen Unbehagen verursachen.

Rechtzeitige Vorsorge ist keine Frage des Alters. Aufgrund von plötzlichen Unfällen oder Erkrankungen kann es jeden treffen. Deswegen ist es so wichtig, besser heute als morgen an die Vorsorge zu denken. In der Bundesrepublik leben heute immerhin 1,35 Mio. Menschen unter rechtlicher Betreuung und mehr als 2 Mio. Menschen werden durch einen Bevollmächtigten vertreten.

So vieles ist wichtig

Man kann sich beizeiten absichern. Das geschieht mit einer Betreuungsverfügung und mit einer Vorsorgevollmacht. Zugleich sollte eine Patientenverfügung nicht fehlen. Auf diese Weise ist der Wunschbetreuer und Wunschbevollmächtigten abgesichert, wenn es um schwierige Behandlungen geht. Wer wünscht, dass eine Intensivbehandlung auch die letzten Möglichkeiten ausschöpft, kann diesen Willen hier niederlegen. Auch die Ablehnung bestimmter Therapien kann hier schriftlich fixiert werden.
Nur wenige machen sich Gedanken über diese Verfügungen. Und wer daran denkt, vergisst viele andere Dinge, die man regeln sollte, bevor es zu spät ist. Dazu gehören Unterlagen wie die Organverfügung, die Trauerverfügung, die Pflegeverfügung sowie die Post- und Bankvollmacht. Für manche Situationen ist die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht sinnvoll: So können auch Betreuer, die nicht zur Familie gehören, problemlos Informationen bekommen. Gibt es im Haushalt des Betroffenen Haustiere, ist auch an eine Vorsorgeverfügung für diese Tiere zu denken, um zu verhindern, dass sie nicht einfach in ein Tierheim gegeben werden.

Nicht nur finanziell, auch rechtlich vorsorgen

Bei allen Verfügungen ist aber eines unerlässlich: Sie müssen rechtlich wasserdicht sein, damit es im Fall des Falles keine Lücken oder Widersprüche gibt. Unkompliziert, aber teuer ist der Gang zum Anwalt. Ratgeberbücher wie das VorsorgeBuch der Stiftung VorsorgeDatenbank sind da wesentlich günstiger. Die Juristen JUDr. Heinrich Meyer-Götz, Karin Meyer-Götz und Christoph von Mohl haben in dem Buch alle notwendigen Formulare auf aktuellem Stand vorbereitet.
Das Thema der rechtzeitigen Vorsorge ist Frau Kerstin Thierfelder von der EU-Versandapotheke ein echtes Anliegen: „Wir haben uns entschlossen, die Stiftung dabei zu fördern, die Problematik in das Bewusstsein der Bevölkerung zu bringen.“ Deshalb bekommt jeder, der derzeit das VorsorgeBuch bei der EU-Versandapotheke bestellt, einen Einkaufsgutschein über 5 Euro.
Sorgen Sie rechtzeitig vor – Ihrer Familie und sich selbst zuliebe.

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