(openPR) Gießen. KW. In Deutschland infizieren sich nach Angaben des Bundesgesundheitsministers Rösler bis zu 600.000 Patienten in Krankenhäusern pro Jahr mit gefährlichen Keimen (Quelle GAZ 01.04.11). Hiervon sterben pro Jahr bis zu 15.000 Patienten. Im Straßenverkehr starben in 2010 dagegen weniger als 4.000,- Menschen. D.h. der Aufenthalt in einem deutschen Krankenhaus ist bei Weitem gefährlicher, als die Teilnahme am Straßenverkehr. Diese erschreckenden Zahlen nannte Bundesgesundheitsminister Rösler anlässlich einer Festrede zur Eröffnung des Neubaus des Universitätsklinikums Gießen (UKGM GmbH).
Das Uniklinikum Gießen ist eine modernste Klinik in Deutschland. Bereits bei der Neubauplanung wurden in Bezug auf die Hygienestandarts alle erdenklichen Vorkehrungen berücksichtig. Insofern können sich die Patienten dort jederzeit bestens aufgehoben fühlen.
Patienten, die von einer Krankenhausinfektion betroffen sind, sollten unbedingt nach der konkreten Ursache der Infektion fragen und sich dies schriftlich bestätigen lassen. Dann kann mittels eines Abgleichs mit der Patientenakte, welche der Patient jederzeit einsehen darf, abgeglichen werden, ob die Angaben korrekt sind und ob ggf. Dritte für die Infektion verantwortlich sind. Sind hierfür Anzeichen zu erkennen, sollte der Patient sich von einem Fachanwalt für Medizinrecht beraten lassen, um die weitere Vorgehensweise zu erörtern. Nur so ist sichergestellt, dass die Rechte des Patienten letztlich gewahrt werden, erklärt Rechtsanwalt Wiegand (Gießen). Dabei ist es natürlich in vielen Fällen so, dass es sich bei der Infektion um eine schicksalshafte Erkrankung handelt.








