(openPR) Chemnitz, 31.03.2011
Das Immaterialgüterrecht ist ein Recht, welches jemanden an seinen geistigen Gütern zusteht (z. B. Bildrechte, Texte, Patentrechte).
Die Thematik "Urheberrecht" ist nicht neu und entflammt nach "Abmahnwellen" immer neu.
In Online-Shops steht es an der Tagesordnung.
Langsam müsste sich es aber bis in den letzten Winkel herumgesprochen haben, dass Markenzeichen, Bilder und Texte in der Regel urheberrechtlich geschützt sind.
Immer auf der sicheren Seite liegt man, wenn man eigene Texte verfasst und eigene Bilder oder Videos veröffentlicht; dann hat man selbst das Urheberrecht.
Ist das „Kind“ erst einmal in den Brunnen gefallen, sollte man umgehend reagieren, auch wenn man sich „keiner Schuld bewusst“ ist.
Das Kopieren und die eigene Verwendung von fremden Texten und Bildern ist immer eine Urheberrechtsverletzung!
Die Reaktionen der Künstler, Schöpfer oder Eigentümer eines Werkes (Bild, Text, Marke etc.) reagieren unterschiedlich auf Verletzungen des Urheberrechts; in der Regel ist aber keine freundliche oder friedliche Einigung möglich.
Kontaktieren sollte man bei einer Abmahnung auf jeden Fall fristgerecht eine fachliche Beratungsstelle oder einen Anwalt.
Mit Schadenersatzforderungen des Urhebers muss man bei Verletzung des Urheberrechts (©, ®) rechnen; darüber sollte man sich im Klaren sein, wenn man leichtfertig Bilder oder Texte aus dem Internet kopiert.
Im Zweifelsfall sollte man sich immer vorher mit dem Eigentümer der Rechte an einem „Werk“ in Verbindung setzen; manchmal wird eine Verwendung von Markenzeichen, Texten oder Bildern unter Verwendung der Quelle gestattet.
Ein Beispiel für einen Vermerk über den oder die Inhaber von Rechten ist die Webseite http://www.caravan-test.com/news/2011/01/09/messetermine-fur-camping-caravaning-wohnmobile-reisen-und-freizeit-2011









