(openPR) Der ursprüngliche Gedanke der der Leiharbeit zu Grunde liegt, war nicht verkehrt. So konnte sich ein Arbeitgeber an renommierte Leiharbeitsfirmen wenden, um kurzfristig Auftragsspitzen abzuarbeiten. Bei Ausfällen der eigenen Belegschaft konnten diese kurzfristig diese mit Leiharbeitern zu kompensiert werden. Da diese LeiharbeiterInnen, aufgrund der damaligen Strukturen teurer waren als die eigenen Mitarbeiter, wurden die Einsätze zeitlich eng begrenzt. Der Anteil der LeiharbeiterInnen war somit bei den betroffenen Unternehmen überschaubar.
Die heutigen Strukturen sprechen eine andere Sprache. So werden derzeit von den Leiharbeitsfirmen ArbeitnehmerInnen prekär eingestellt. In den entleihenden Unternehmen sind bis zu 2/3 der Belegschaft LeiharbeitnehmerInnen! Zu den Stammbelegschaften werden diese in der Regel wesentlich geringer entlohnt, die wöchentliche Arbeitszeit ist nicht geregelt, haben einen schlechteren Kündigungsschutz oder Urlaubsanspruch und sind in den wenigsten Fällen durch einen Betriebsrat vertreten.
Nun wurde es kürzlich offenkundig, dass LeiharbeitnehmerInnen, die z.B. für die Hafengesellschaften oder Windenergiebranche tätig sind, als Menschen zweiter Klasse angesehen werden und wie Leibeigene behandelt wurden. Frei nach dem Motto „Wer aufmuckt, fliegt“! Dieses stellt für uns einen unerträglichen Zustand dar und wir fordern von den beteiligten Unternehmen eine umgehende Korrektur der Zustände.
Ein Leiharbeitnehmer muss grundsätzlich für gleiche Arbeit, gleich entlohnt werden! Auch der Umgang mit den LeiharbeitnehmerInnen muss partnerschaftlich sein. Das Betriebsräte dem Einsatz von LeiharbeitnehmerInnen zustimmen müssen, kann nicht das Ende der betrieblichen Mitbestimmung sein. Die Betriebsräte der entleihenden Unternehmen müssten sich, auch im eigenen Interesse für die LeiharbeitnehmerInnen zuständig fühlen und ihnen helfend zur Seite stehen. Solange dieses nicht umgesetzt wird, werden alle ArbeitnehmerInnen immer weiter gegeneinander ausgespielt.






















