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15.03.2011 Gericht bestätigt Zulässigkeit der HELIOS Privatkliniken

15.03.201117:59 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Abrechnungssystem der HELIOS Privatkliniken ist korrekt. Gericht weist die Klage des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen (PKV) gegen die HELIOS Privatklinik Bad Schwalbach in allen Punkten zurück.

Bad Homburg/Frankfurt – Das Landgericht Frankfurt hat heute die Klage des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) gegen die HELIOS Privatkliniken GmbH abgewiesen. Damit wurde die Zulässigkeit von Privatkliniken an Plankrankenhäusern erneut gerichtlich bestätigt. Darüber hinaus sieht das Gericht keinen Anlass zur Beanstandung des Abrechnungssystems der HELIOS Privatkliniken. Schon im Januar 2010 hatte das Oberlandesgericht München in einem gleichgelagerten Verfahren die Klage des PKV abgewiesen. Seither ergingen weitere Urteile mit dem selben Tenor vor dem OLG Köln im August 2010 betreffend der HELIOS Privatklinik Siegburg und jüngst vor dem LG Erfurt im Fall der HELIOS Privatklinik Erfurt.



„Wir freuen uns über diese erneute Bestätigung unserer Position durch das Gericht. Auch dieses Urteil ist ein weiterer Schritt, die Zulässigkeit unserer 41 Privatkliniken in Deutschland grundsätzlich zu klären.“, sagte Silvio Rahr, Geschäftsführer der HELIOS Privatkliniken GmbH nach der Verkündung des Urteils in Frankfurt. „Auch bedeutet dies ein wichtiges Signal für die noch ausstehenden Urteile an anderen Klinikstandorten.“

Zum Hintergrund des Rechtsstreits
Bereits seit ihrer Gründung im Jahr 2000 betreibt die HELIOS Privatkliniken GmbH Privatkliniken, inzwischen an 41 Standorten. Seit 2003 hat die HELIOS Privatkliniken GmbH Kooperationsverträge mit einer Vielzahl von Privaten Krankenversicherungen geschlossen.

Im Dezember 2008 reichte der Verband der PKV Klagen gegen HELIOS ein. Betroffen waren zunächst die Privatkliniken Siegburg und Müllheim, im Jahr 2009 kamen weitere Klagen u.a. gegen die HELIOS Privatklinik Bad Schwalbach hinzu.
Insgesamt wurden vom PKV rund 20 gleichgelagerte Verbandsklagen gegen verschiedene Krankenhausträger in ganz Deutschland erhoben. Mit seinen Klagen möchte der Verband erreichen, dass Privatkliniken Verträge künftig mit dem PKV anstatt wie bisher mit den einzelnen Versicherungsunternehmen verhandeln und Privatkliniken an Plankrankenhäusern keine höheren Entgelte als das Plankrankenhaus abrechnen dürfen.

Die HELIOS Privatkliniken erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen an eine Privatklinik. Sie bieten ihren Patienten neben einer hervorragenden medizinischen Versorgung einen hotelähnlichen Standard in Bezug auf Service, Unterbringung und Komfort. Privatkliniken erhalten keinerlei öffentliche Förderung und müssen sich, anders als Plankrankenhäuser, vollständig selbst finanzieren. Medizinische Leistungen in den HELIOS Privatkliniken werden entsprechend dem offiziell gültigen Bundesbasisfallwert abgerechnet. Weitere Kosten entstehen durch die höherwertige Unterbringung und die umfangreichen Serviceleistungen. Insgesamt sind die Kosten für den Aufenthalt in einer HELIOS Privatklinik im Durchschnitt 23 Prozent höher als in einem Plankrankenhaus. Dass Privatkliniken auch aufgrund der fehlenden Förderungsfähigkeit höhere Entgelte berechnen dürfen und müssen, haben bereits mehrere Gerichte in der Vergangenheit bestätigt.

„Wir werden uns auch weiterhin für eine hochwertige und individuelle Versorgung unserer
Patienten einsetzen. Unsere Leistungen sind ihren Preis wert. Wir möchten auch künftig mit den Privaten Krankenversicherungen selbst verhandeln und nicht, wie vom PKV gewünscht, mit dem Verband. Die guten Beziehungen mit den Versicherungen, die seit Jahren bestehen, wollen wir auch zum Nutzen unserer Patienten fortführen und ausbauen“, so Geschäftsführer Silvio Rahr.

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