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Videoaufzeichnung mit SiDi-Recorder von Dittmeier als Beweismittel zugelassen

10.08.201619:13 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Videoaufzeichnung mit SiDi-Recorder von Dittmeier als Beweismittel zugelassen
Videokamera SiDi-Recorder von Dittmeier kann Schadenkosten deutlich reduzieren
Videokamera SiDi-Recorder von Dittmeier kann Schadenkosten deutlich reduzieren

(openPR) Dittmeier begrüßt Zivilrechtsurteil über die Zulässigkeit der Verwertung des Unfallvideos eines Busunternehmers

++ Ein neues Zivilrechtsurteil hat mit überzeugender Argumentation des Senats die Zulässigkeit der Verwertung des Unfallvideos eines Busunternehmers zugelassen, LG Traunstein, Urteil vom 01.07.2016, 3 O 1200/15 (noch nicht rechtskräftig).

++ Dittmeiers Filmkamera SiDi-Recorder zeichnet als elektronischer Unfallzeuge anlassbezogen, nicht permanent, die Verkehrssituation vor dem Omnibus auf. Sie filmt den Unfall und dessen Begleitumstände und speichert alle relevanten Informationen wie etwa auch die Geschwindigkeit des Busses.

Die Dittmeier Versicherungsmakler GmbH - Spezial-Versicherungsmakler für Omnibusunternehmen - begrüßt das neue Zivilrechtsurteil des Landgerichts Traunstein vom 1. Juli 2016 (3 O 1200/15, noch nicht rechtskräftig), das mit überzeugender Argumentation des Senats die Zulässigkeit der Verwertung des Unfallvideos eines Busunternehmers zugelassen hat. "Das Gericht hat sich dabei ausführlich und in vorbildlicher Weise mit den Fragen des Datenschutzes, Kunst-Urhebergesetzes und des Persönlichkeitsrechts auseinandergesetzt", erläutert Thomas Dittmeier, Geschäftsführer der Dittmeier Versicherungsmakler GmbH für Omnibusunternehmen. "Wir wünschen uns, dass sich diese Überzeugung auch im Nachgang zu der Empfehlung des Verkehrsgerichtstages 2016, der Verwendung von anlassbezogenen Videoaufnahmen, durchsetzen wird. Im Fazit wird sich das positiv für Omnibusunternehmen auswirken, da sich die Beweislage insbesondere im Rahmen der Gefährdungshaftung verbessern wird."

Beweissicherung geht vor

In dem verhandelten Fall war strittig, wer den Unfall verursacht hatte. Angeblich hätte der Bus (Beklagter) rechts geblinkt, worauf der Unfallgegner aus der untergeordneten Straße herausfuhr und es zur Kollision kam. Der im Bus installierte SiDi-Recorder von Dittmeier hatte den Vorgang aufgezeichnet. Das Gericht klärte ab, welche technischen Besonderheiten das Aufnahmegerät beinhaltet. Nach einer ausführlichen Darlegung, dass es sich hierbei nicht um eine klassische "Dash-Cam" handelt, entschied das Gericht die Aufnahme trotz Zeugen und Sachverständigen zu verwerten. Als Folge wies das Gericht die Klage aufgrund des nachgewiesenen Verschuldens des Klägers ab: Nach kenntnisreicher detaillierter Prüfung des Senats gelangte dieser zur Auffassung, dass aufgrund der technischen Gegebenheiten der anlassbedingten Videoaufzeichnung des 'SiDi-Recorders' bei der gebotenen Abwägung der widerstreitenden Interessen die informelle Selbstbestimmung hinter dem Beweissicherungsinteresse zurücktreten muss.

Spezialkamera zur Aufzeichnung vom Unfallhergang

Der SiDi-Recorder ist eine kleine Spezial-Videokamera, die Dittmeier für die Bedürfnisse von Omnibusunternehmen weiterentwickeln ließ. "Wenn es bei strittigen Unfällen keinen Zeugen gibt, steht meistens Aussage gegen Aussage", ergänzt Thomas Dittmeier. "Bei Kollisionen mit Pkw, Fußgängern oder auch Radfahrern wird dann oft dem Bus wegen der höheren Betriebsgefahr die Schuld zugesprochen. Um die Abläufe nachvollziehen zu können und damit die Beweislage zu verbessern, empfehlen wir die spezielle Videokamera SiDi-Recorder." Die Kamera zeichnet als elektronischer Unfallzeuge automatisch die Verkehrssituation vor dem Omnibus auf. Sie filmt den Unfall und dessen Begleitumstände und speichert alle relevanten Informationen, zum Beispiel auch die Geschwindigkeit des Busses. Die Auswertung kann das Omnibusunternehmen in Einzelbildern oder als Videofilm selbst über einen PC vornehmen. Bei der Entwicklung dieser Spezialkamera für Omnibusse wurden Vorschläge von Busunternehmern aufgegriffen. Die Kamera stellt Dittmeier seinen Kunden zur Verfügung.

Zu den Kosten, die nach einem Unfall auf das Busunternehmen oder seine Versicherung zukommen, gehören unter anderem: Nutzungsausfall, Wertminderung, Gutachterkosten, Anwaltsgebühren, Auslagenpauschalen, Abschleppkosten sowie Mietwagen. Ohne Beweise bleibt der Versicherung meist gar nichts anderes übrig, als diese Kosten zu bezahlen. Technische Maßnahmen wie der SiDi-Recorder können die Schadenkosten deutlich reduzieren.

Video:
Dittmeier stärkt Busbetriebe

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