(openPR) Ab 01. Juli 2005 müssen auch selbstvermarktende Halter kleiner Legehennenbestände von bis zu 349 Tieren alle von ihnen auf Wochenmärkten angebotene Eier einzeln stempeln [Verordnung (EG) Nr. 2295/2003 der Kommission vom 23.12.2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 1907/90 des Rates über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier]. Hierzu ist es erforderlich, dass sie bei der zuständigen Landesbehörde eine Betriebsnummer beantragen und ihre Hühnerhaltung wegen der Zuordnung zur Haltungsform (Öko-, Freiland-, Boden- oder Käfighaltung) vom Veterinäramt des Kreises begutachten lassen.
Für die Verbraucher bedeutet dies: Auf Wochenmärkten darf ab dem 01.07.05 kein Händler mehr ungestempelte Eier anbieten! Wo dies dennoch der Fall ist, sollte unbedingt die Marktaufsicht und möglichst auch das Verbraucherschutzamt (Lebensmittelaufsicht) zum Einschreiten aufgefordert werden.
Der Eier-Code besteht aus einer Buchstaben-/Ziffern-Kombination: Die erste Ziffer gibt die Haltungsform an (0= Öko-Freilandhaltung, 1 = Freilandhaltung, 2 = Bodenhaltung ohne Auslauf ins Freie, 3 = Käfighaltung). Die beiden folgenden Buchstaben stehen für das Erzeugerland (DE = Deutschland). Die nachfolgenden Ziffern stehen für den Betrieb. Bei Eiern aus Deutschland lässt sich anhand der beiden Ziffern nach den Buchstaben das Bundesland feststellen (03 = Niedersachsen).
Die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. (AGfaN) bedauert, dass “fliegende Händler”, die mit Kleintransportern direkt zu den Kunden an die Haustür fahren, weiterhin von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen bleiben. „Dieses Schupfloch ermöglicht es betrügerischen Elementen, sich durch falsche mündliche Angaben zur Haltungsform Preisvorteile verschaffen“, so Eckard Wendt, Vorsitzender der AGfaN. Händler, die mit großen Mengen Eiern von Haus zu Haus fahren, müssen entweder selber weit mehr als 350 Tiere halten oder aber zukaufen. In beiden Fällen dürfen jedoch schon seit 01.01.2004 nur noch gestempelte Eier angeboten werden. Deshalb rät die AGfaN e.V. allen Verbrauchern, auch bei “fliegenden Händlern” nur einzeln gestempelte Eier zu kaufen, damit sie nicht betrogen werden. Wenn ungestempelte Eier angeboten werden, sollte unter Angabe von Name und Anschrift, sofern sie auf dem Auto angegeben sind, sowie der Zulassungsnummer des Fahrzeugs Anzeige erstattet werden.
Für Tierfreunde ist es eine Selbstverständlichkeit, nur Eier aus Bio-Haltung, Freiland- oder allenfalls noch aus Boden-Haltung zu kaufen, denn das Ei mit der "3" kommt aus Quälerei.













