(openPR) Sehr zum Ärger der Tierschützer muss bei verarbeiteten Eiern die Haltungsart nicht offen deklariert werden. Dies gilt leider auch für gefärbte Eier. Erfreulicherweise bieten aber immer mehr Einzelhandelsgeschäfte bunte Ostereier an, bei denen auf der Verpackung die Haltungsart angegeben ist. Meistens handelt es sich dabei um Eier aus Bodenhaltungen (Codeziffer 2). Tierschützer bitten alle Verbraucher, österlich bunt gefärbte Eier, die auch „Party- oder Picknick-Eier genannt werden, nur dann zu kaufen, wenn sie aus Bio-, Freiland- oder Bodenhaltung kommen. Wenn die Haltungsform nicht deutlich erkennbar angegeben wird, will der Anbieter verheimlichen, dass es sich um Eier aus der tierquälerischen Käfighaltung handelt, im schlimmsten Fall sogar aus herkömmlichen Käfigen, die im Ausland noch bis Ende des Jahres zulässig sind. „Diese Eier sollten in den Regalen liegenbleiben und der Geschäftsinhaber aufgefordert werden, solche Tierleid-Produkte auszulisten“, meint Ingrid Wendt von der Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung e.V. Dies gelte übrigens auch für alle ungefärbten Käfigeier, die mit dem Code 3 versehen sein müssen und deren Kartons den Aufdruck "Eier aus Köfighaltung" haben.











