(openPR) Aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals darauf hin, dass Betroffene auf eingegangene (Abmahn-)Schreiben im eigenen Interesse reagieren sollten, um eventuell anfallende höhere Folgekosten zu vermeiden (wir berichteten über eine Abmahnung der Klaus Gottschalk & Kai Wendehorst GbR). Wir empfehlen stets eine genaue Prüfung des vorgeworfenen Wettbewerbsverstoßes und eventueller Vergleichsvorschläge, gegebenenfalls durch einen Anwalt. Zudem sollten angegebene Fristen, wenn möglich eingehalten werden, da andernfalls einstweilige Verfügungen im Raum stehen könnten. Wir warnen aber auch vor vorschnellen Reaktionen. Nach unseren Informationen werden Abmahnungen der Klaus Gottschalk & Kai Wendehorst GbR bei ausbleibender Einigung an andere Stellen zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Hier können unter Umständen höhere Kosten auf die Beteiligten zukommen.
















