(openPR) Nach Schätzungen sind jedes Jahr rund 200 Großbrände in deutschen Unternehmen zu verzeichnen, bei denen die reinen Brandschäden jeweils über 500.000 Euro liegen. Etwa 70 Prozent der betroffenen Unternehmen müssen nach einem Brand sofort oder im Folgejahr Insolvenz anmelden.
Um dies zu verhindern hat der Brandschutz im Betrieb einen hohen Stellenwert. Verantwortlich für den betrieblichen Brandschutz ist der Betriebsinhaber. Zur Sicherstellung vom Brandschutz im Betrieb kann ein jeder Betrieb einen Mitarbeiter als Brandschutzbeauftragter bestellen. Gemäß den Empfehlungen der vfdb und der Berufsgenossenschaft sollte ein Brandschutzbeauftragter entsprechend nach den Ausbildungsempfehlungen der vfdb und der Berufsgenossenschaft ausgebildet sein. Keine Brandschutzbeauftragten- Ausbildung ist notwendig, wenn bereits eine vergleichbare Ausbildung vorhanden ist. Gemäß den vfdb- Empfehlungen reicht dann zur Beurteilung und Feststellung vom Brandschutzfachwissen und der Fähigkeit zum Brandschutzbeauftragten, eine Prüfung zum Brandschutzbeauftragten aus.
Vorausgesetzt die vergleichbare Ausbildung oder entsprechende Fortbildungen oder eine Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter liegen nicht länger als fünf Jahre zurück. Liegt die vergleichbare Ausbildung, Fortbildungen oder die Tätigkeit länger als fünf Jahre zurück, ist eine Anerkennung der vergleichbaren Ausbildung durch eine Prüfung nach den vfdb- Empfehlungen nicht möglich.
Seit 2008 bildet Simon Schmeisser Brandschutzbeauftragter/ Feuerwehrmann im Kundenauftrag von Unternehmen und Privatpersonen Brandschutzbeauftragte aus. Angeboten wird die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten in einer Vollzeit- und Fernausbildung. Auch die Beurteilung von vergleichbaren Ausbildungen und Abnahme der Prüfung zum Brandschutzbeauftragten nach den vfdb- Empfehlungen bietet Simon Schmeisser Brandschutzbeauftragter/ Feuerwehrmann an. Weitere Informationen sowie Referenzen findet man auf www.hrbrandschutz.de oder können telefonisch angefordert werden.













