(openPR) Das „Airbag“ Zertifikat
Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen Pressemitteilung von: MyTrade Informations Ltd.
Die „Airbag“ Zertifikate tragen je nach Emittenten unterschiedliche Bezeichnungen. Wir können diese auch unter der Bezeichnung „Fallschirm“ oder „Puffer“ Zertifikate finden.
Vom Typus her werden diese Zertifikate den Teilschutz-Zertifikaten zugeordnet. Der Anleger erhält vom Emittenten also keine Garantie als solches, sondern lediglich einen vordefinierten Risikopuffer.
Der Risikopuffer variiert je nach Zertifikat. In den einzelnen Zertifikate-Bedingungen des Emittenten ist der individuelle Risikopuffer genau definiert. Bis zu der in den Bedingungen genannten Schutzbarriere, werden Kursverluste am Ende der Laufzeit vollständig ausgeglichen. Der Anleger kommt also erst mit dem Durchbrechen der Schutzbarriere in die Verlustzone. Diese Verluste werden durch das Zertifikat gedämpft und fallen somit geringer als beim zugrunde liegenden Basiswert aus.
Demgegenüber steht für den Anleger eine deutlich bessere Gewinn-Partizipation als bei den Garantiezertifikaten. Je nach Typ und Ausstattung eines „Airbag“ Zertifikates können die Gewinne im selben Maße wie beim Basiswert erwirtschaftet werden. Wie auch bei den Garantiezertifikaten, kommt der Anleger nicht in den Genuss vermeintlicher Dividendenzahlungen. Durch die einbehaltenen Dividendenausschüttungen werden größtenteils die Absicherungsmechanismen finanziert.
Bei der Wahl eines „Airbag“ Zertifikates muss sich der Anleger darüber im Klaren sein, dass er im Falle einer Seitwärtsbewegung des Basiswerts, sein Investment einbüßt. Über einen Zeitwertgewinn verfügt dieser Zertifikatetyp nicht.
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