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Riester-Zulagen rechtzeitig beantragen

(openPR) Wer abwartet, verliert: Viele Anleger, die eine Riester-Rente abgeschlossen haben, verzichten auf Geld. Von den 14 Millionen Sparern mit Riester-Vertrag haben rund drei Millionen die Zulagen nicht beantragt oder zu wenig einbezahlt und dem Staat damit im Beitragsjahr 2007 fast eine Milliarde Euro geschenkt. Dies hat das Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg in einer Studie herausgefunden.

So wurden Zulagen in Höhe von 664 Millionen Euro nicht abgerufen, nachdem die Berechtigten es unterließen, überhaupt einen Antrag zu stellen. Weitere 313 Millionen Euro flossen nicht auf die Konten der Sparer, sondern blieben in der Staatskasse, weil viele einfach zu wenig einzahlten und damit die maximale Zulage nicht ausschöpfen konnten. Zu den Antrags-Muffeln zählten vor allem die unter 35-Jährigen sowie Sparer in den östlichen Bundesländern, obwohl gerade dort im Verhältnis mehr Riester-Verträge als im übrigen Deutschland abgeschlossen wurden.

„Der Aufbau einer privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung ist ein guter Ansatz. Doch der Gesetzgeber hat die Riester-Regelungen ziemlich kompliziert gemacht und in den letzten Jahren ständig geändert – kein Wunder, wenn viele Sparer nicht mehr durchblicken“, konstatiert Manfred Busch, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bei Ecovis und Experte für Vermögensplanung.

Wer die maximale Zulage in Anspruch nehmen will, muss einen Antrag stellen und den erforderlichen Eigenbeitrag leisten. Dieser beträgt seit 2008 nunmehr vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens und maximal 2.100 Euro pro Jahr abzüglich der Zulage.

Liegen die Eigenleistungen darunter, hat dies die anteilige Kürzung der Zulagen zur Folge. „Deshalb sollten Sparer immer darauf achten, dass sie ihre Zahlungen nach Möglichkeit uneingeschränkt leisten. Dazu gehört, bei Gehaltserhöhungen die Höhe ihres Pflichtbeitrags immer entsprechend anzupassen“, empfiehlt Steuerberater Busch. „Was die Zulagen betrifft: Wenn die Sparer mit Zulagen besser fahren als über den steuerlichen Sonderausgabenabzug, sollten sie es nicht versäumen, auf jeden Fall den erforderlichen Antrag rechtzeitig zu stellen. Das ist noch bis zu zwei Jahre nach Ende des jeweiligen Beitragsjahres möglich.“

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