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Trotz Ablehnung zum Wunschstudium

22.02.201113:42 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) – Auswahlverfahren der Hochschulen für das Sommersemester läuft –
– Frist für Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes endet am 1. April 2011 –


Köln, 22.02.2011 In vier Wochen ist es wieder soweit: Dann werden die Ablehnungsbescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen versandt. Wieder müssen viele Bewerber mit einer Absage rechnen. Die Auswirkungen der doppelten Abiturjahrgänge sind bereits jetzt deutlich zu spüren. „Dennoch ist auch für das kommende Sommersemester davon auszugehen, dass es zahlreiche weitere, ‚verdeckte’ Studienplätze gibt, da die Hochschulen ihre Kapazitäten falsch berechnet und daher nicht ausgeschöpft haben“, erklärt Christian Teipel, Rechtsanwalt bei BIRNBAUM & Partner in Köln.

Diese Plätze werden dann an diejenigen vergeben, die erfolgreich eine so genannte Studienplatzklage geführt haben, so der Jurist. Bei der Studienplatzklage handelt es sich um ein spezielles Verfahren, mit denen weitere, zusätzliche Studienplätze festgestellt werden können. Um die Chance der Studienplatzklage nutzen zu können, gilt es, bestimmte Fristen einzuhalten. Zunächst muss ein Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität (AKA) gestellt werden. Dieser Antrag ist bei der jeweiligen Hochschule zu stellen. Erst danach folgt der eigentliche Eilantrag (die "Klage") bei den Gerichten. Die nächste Frist für den AKA läuft am 1. April 2011 ab.

Eine detaillierte Übersicht über die Fristen 2011 sowie viele weitere Informationen finden Abiturienten und Interessenten auf dem neu gegründeten Informationsportal www.studienplatzklage.de

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