(openPR) In diesen Tagen wird für immer mehr Studienbewerber klar: Im kommenden Wintersemester werden sie wohl nicht ins Studium starten. Ein immer größerer Andrang auf deutsche Universitäten und Hochschulen hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass auch hochqualifizierte Bewerber nicht mehr damit rechnen können, bei der ersten Bewerbung ihren Studienplatz zu bekommen. Hohe NCs und lange Wartesemester sind zum Beispiel in den medizinischen Fächern schon lange gang und gäbe, allerdings wird dies auch in anderen Fachbereichen, zum Beispiel in den Lehrämtern, immer alltäglicher. Nicht nur Bewerber auf ein Bachelorstudium, auch Bachelorabsolventen, die einen Master machen wollen, sind von dem Problem betroffen. Für alle, die nicht länger auf ihren Studienplatz warten wollen oder können, lohnt es sich spätestens jetzt, Informationen über eine Studienplatzklage einzuholen.
Was ist eine Studienplatzklage?
Die Studienplatzklage gilt in vielen Fällen als die letzte Chance auf einen Start ins Wunschstudium. Das gerichtliche Eilverfahren bietet die Möglichkeit, auch nach einer Ablehnung gegebenenfalls noch einen Studienplatz zu bekommen.
Dass es möglich ist, einen Studienplatz einzuklagen, beruht auf der im deutschen Grundgesetz verankerten Ausbildungsfreiheit. Die Hochschulen und Universitäten sind dazu verpflichtet, so viele Studienplätze, wie es mit ihren Mitteln möglich ist, zu vergeben. Um festzustellen, wie viele Studenten angenommen werden können, berechnen Hochschulen daher die sogenannte Ausbildungskapazität. Öfter als man denkt, sind diese Berechnungen fehlerhaft. Genau hier setzt die Studienplatzklage an. Ist das Verfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht eingeleitet worden, werden die Berechnungen zur Ausbildungskapazität einer genauen Überprüfung unterzogen. Stellt sich dabei heraus, dass es der Universität oder Hochschule doch möglich wäre, noch mehr Studierende aufzunehmen, so werden die zusätzlichen Plätze an die Studienplatzkläger vergeben.
Wie die Studienplatzklage einleiten?
Im Idealfall hat man sich schon vor der Bewerbung mit dem Thema Studienplatzklage beschäftigt. In einigen Fächern ist es absehbar, dass man bei einer ersten Bewerbung ohne Wartesemester und mit mäßiger Durchschnittsnote keinen Platz bekommen wird. Wer trotzdem eine Chance haben will, der lässt sich also schon im Vorfeld von einer Kanzlei beraten. Aber auch wenn der Ablehnungsbescheid schon im Briefkasten gelandet ist, ist eine Beratung zur Studienplatzklage sinnvoll, denn in vielen Fällen kann auch dann noch ein Verfahren eingeleitet werden.
Am besten wählt man für seine Klage eine Kanzlei, die sich auf Studienplatzklagen spezialisiert hat. Hier verfügen die Anwälte über umfassendes Wissen zum Verfahren und über praktische Erfahrung mit unterschiedlichen Hochschulen und Verwaltungsgerichten. Je mehr Fälle die Kanzlei schon bearbeitet hat, umso besser können Kosten und Erfolgschancen eingeschätzt werden. In der Regel ist das erste Informationsgespräch kostenlos und unverbindlich.
Dauer, Kosten und Chancen des Verfahrens
Eine Studienplatzklage ist ein sogenanntes Eilverfahren. Wie lange genau das Verfahren dauert, hängt jedoch sehr stark vom entsprechenden Verwaltungsgericht ab. Einige Verwaltungsgerichte entscheiden bereits kurz nach Vorlesungsbeginn, bei anderen Verwaltungsgerichten muss man länger auf den Gerichtsbeschluss warten. In einzelnen Fällen können auch ein oder zwei Semester vergehen, bis man weiß, ob man seinen Studienplatz bekommt. Hier ist eine gute Beratung durch erfahrene Anwälte besonders wichtig.
Und auch bei den Kosten des Verfahrens sollte man sich in jedem Fall umfassend beraten lassen. Ganz genau kann nicht gesagt werden, wie viel die Klage kostet, schließlich hängt das auch von ihrem Verlauf und vom Erfolg ab. Allerdings lassen sich durchaus ungefähre Richtwerte angeben, die bei der Entscheidung für oder gegen eine Studienplatzklage helfen. Von Fall zu Fall stehen auch die Chancen auf den Erfolg der Studienplatzklage unterschiedlich. Wieder sind es vor allem Erfahrungswerte, die für eine Entscheidung herangezogen werden können.
Eine Studienplatzklage bietet also tatsächlich eine Chance auf den Studienbeginn, auch dann, wenn man den Ablehnungsbescheid schon erhalten hat. Wer sich ausführlich informiert und eine kompetente und erfahrene Kanzlei wählt, der hat eine gute Chance, doch noch schnell ins Traumstudium zu starten.





